Bundesgericht Arzt im Kanton Aargau für fünf Jahre des Landes verwiesen

ga, sda

10.5.2023 - 12:00

Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde eines früher im Kanton Aargau praktizierenden Arztes mit deutscher Staatsbürgerschaft abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde eines früher im Kanton Aargau praktizierenden Arztes mit deutscher Staatsbürgerschaft abgewiesen. (Archivbild)
Keystone

Ein früher im Kanton Aargau praktizierender Arzt deutscher Nationalität wird für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des 68-Jährigen gegen das Urteil des kantonalen Obergerichts abgewiesen.

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Die Landesverweisung bedeute für den Mann «zwar eine gewisse Härte», heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Bundesgerichts. Diese gehe aber nicht über das Mass hinaus, das der Verfassungs- und Gesetzgeber mit der Einführung der obligatorischen Landesverweisung in Kauf genommen oder sogar gewollt habe.

Das Aargauer Obergericht habe zutreffend auf eine mangelnde Integration auf verschiedenen Ebenen geschlossen. Es handle sich in der Gesamtbetrachtung um keinen Härtefall, führen die Lausanner Richter in ihren Erwägung weiter aus. Das Obergericht hatte die Landesverweisung auf das gesetzliche Minimum von fünf Jahren festgesetzt. Der Arzt war im Jahr 2006 in die Schweiz gezogen.

Gemäss Obergericht ist der Mann «vielfältig straffällig» geworden und hat über Jahre hinweg eine Gleichgültigkeit gegenüber Rechtsgütern wie dem Vermögen Dritter, dem Vertrauen in die Richtigkeit von Urkunden und der finanziellen Sicherheit seiner Arbeitnehmer an den Tag gelegt.

Bedingte Freiheitsstrafe

Der Arzt hatte in seiner Beschwerde eine teilweise Aufhebung des Urteils des Obergerichts verlangt. Er wollte vom Vorwurf des Betrugs und der Misswirtschaft freigesprochen werden. Allenfalls sei statt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe auszusprechen, verlangte er.

Das Obergericht hatte den Mann wegen Betrugs, Veruntreuung und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt. Dazu kam eine Busse von 10'000 Franken.

Das Obergericht stellte unter anderem das Verfahren wegen Tätigkeit als Arzt ohne kantonale Bewilligung ein. Grund war die Verjährung.

Das Bezirksgericht Bremgarten hatte den Arzt ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zu einer Geldstrafe von 360 Tagesätzen verurteilt.

Der Fall des Arztes wird nun erneut das Obergericht beschäftigen: Das Bundesgericht hat nämlich eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft Aargau gegen das Urteil des Obergerichts teilweise gutgeheissen. Die Lausanner Richter hoben das Urteil auf – und das Obergericht muss den Fall neu beurteilen. (Urteile 6B_244/201 und 6B_254/2021 vom 17.04.2023)