NordschweizAusnahme für Müllbeseitigung beim Rheinkraftwerk Reckingen AG
roch, sda
21.2.2023 - 11:55
Das Rheinkraftwerk Reckingen im Kanton Aargau soll eine Übergangsfrist für die Pflicht zur Beseitigung von Treibgut aus dem Rhein erhalten. Der Entwurf einer entsprechenden Verfügung des Bundesamts für Energie (BFE) wurde am Dienstag im Aargauer Amtsblatt zur Anhörung veröffentlicht.
roch, sda
21.02.2023, 11:55
SDA
Die Konzession des Kraftwerks Reckingen RKR am Hochrhein ist im Jahr 2020 abgelaufen. Während des Verfahrens zur Konzessionserneuerung wird das Kraftwerk an der Schweizerisch-Deutschen Grenze mit einer Übergangsbewilligung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterbetrieben.
Wie der Publikation vom Dienstag im Amtsblatt des Kantons Aargaus zu entnehmen ist, werden dabei allerdings nicht alle Vorgaben eingehalten. Die aktuelle Rechenanlage des RKR könne kleineres Treibgut nicht herausfiltern, weshalb kleinerer Zivilisationsmüll bislang den Rhein hinabgeschwemmt werde.
Das BFE will dies nun mit einer Ausnahmebewilligung bis Ende 2024 erlauben. Bevor die Verfügung erteilt wird, ist sie zur Anhörung im Amtsblatt ausgeschrieben und liegt zudem bis am 13. März im Rathaus der Gemeinde Zurzach AG auf.
Neuer Rechen ab 2025
Die Kraftwerksbetreiber verpflichten sich, auf den 1. Januar 2025 eine neue Rechenreinigungsanlage in Betrieb zu nehmen. Diese ermögliche es, auch kleineres, beim Kraftwerk angeschwemmtes Treibgut samt Zivilisationsmüll aus dem Gewässer zu entfernen und zu entsorgen.
Aktuell hat das RKR eine Vereinbarung mit dem Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern RADAG. Im flussabwärts bei Leibstadt AG gelegenen Kraftwerk wird auch von Reckingen her kommendes Geschwemmsel entnommen. Das RKR beteiligt sich an den Kosten für Entnahme und Entsorgung des Mülls.
Das Kraftwerk Reckingen wurde zwischen 1938 und 1941 erbaut. Weil sich das Kraftwerksgebäude auf badischer Seite beim Ortsteil Reckingen der Gemeinde Küssaberg befindet, wird für die Schreibweise ein «ck» verwendet. Die Ortschaft am gegenüberliegenden Schweizer Rheinufer nennt sich Rekingen und gehört zur Gemeinde Zurzach AG.
Für den Weiterbetrieb dieses Grenzkraftwerkes am Hochrhein braucht es sowohl eine neue Schweizer Konzession als auch eine inhaltlich übereinstimmende deutsche wasserrechtliche Bewilligung. Dies ergibt sich aus Staatsverträgen zur Nutzung des Rheins. Eigentümer sind je zur Hälfte Schweizer und Deutsche Unternehmen.
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