SchädlingeBasel-Stadt beschliesst Vorschriften zur Bekämpfung des Japankäfers
scmi, sda
11.7.2024 - 16:27
Nach dem Kanton Baselland erlässt auch Basel-Stadt eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers. Im ganzen Kanton ist es bis Ende September verboten, Pflanzen in nicht befallene Gebiete zu transportieren, wie das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Donnerstag mitteilte.
Keystone-SDA, scmi, sda
11.07.2024, 16:27
SDA
Ausnahmen sind möglich, wenn das Material insektensicher gehäkselt oder abgedeckt ist. Der Transport und der Handel von Pflanzen mit Wurzeln in der Erde oder Kultursubstrat ist nur unter bestimmten Auflagen erlaubt, wie das BVD schreibt.
Nach dem Fund von Japankäfern in Münchenstein letzte Woche haben die Kantone einen Befallsherd und eine Pufferzone definiert. Nahezu ganze Kanton Basel-Stadt gehört zur Pufferzone, womit die oben genannten Vorschriften gelten. Die Gegend beim Dreispitz und St. Jakob gehört zum Bereich des Befallsherd, der sich über einen Radius von einem Kilometer vom Fundort bei der ehemaligen Grün 80 erstreckt.
Rasen-Bewässerungsverbot in der Gegend ums Joggeli
Dort gelten noch strengere Regeln. So ist es bis Ende September verboten, sämtliches Grünmaterial wie auch Kompost und Erde aus dieser Zone in die Pufferzone oder nicht befallene Gebiete zu transportieren.
Zudem ist es in der Zone Befallsherd verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Dies soll den Boden unattraktiv für die Eiablage des Japankäfers machen. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen ist aber weiterhin erlaubt, sofern in den Töpfen und Beeten keine Gräser wachsen, wie es weiter heisst.
Das BVD ruft die Bevölkerung auch dazu auf, Funde von Japankäfern zu melden. Die Allgemeinverfügung wird am Samstag im Kantonsblatt publiziert.
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