Nordschweiz Basel-Stadt erhöht Mietgrenzwerte für Sozialhilfebeziehende

dosp, sda

7.12.2023 - 10:50

Basel-Stadt passt die Mietgrenzwerte und die Vermögensfreibeträge für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe an. (Symbolbild)
Basel-Stadt passt die Mietgrenzwerte und die Vermögensfreibeträge für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe an. (Symbolbild)
Keystone

Wegen der Teuerung und der Erhöhung des Referenzzinssatzes passt das Basler Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) die Mietgrenzwerte und die Vermögensfreibeiträge für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe an. Der Kanton hält sich dabei an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

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Wegen der zu erwartenden Mietzinserhöhungen zieht der Kanton bei den Mietzinsgrenzwerten nach, wie das WSU am Donnerstag mitteilte. Deshalb werde der Mietgrenzwert für Einpersonenhaushalte von bisher 770 Franken auf neu 880 Franken erhöht. Für Zweipersonenhaushalte werde er von 1070 auf neu 1210 Franken erhöht und für Dreipersonenhaushalte von 1350 auf neu 1390 Franken.

Damit könne verhindert werden, dass immer mehr Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger die Wohnungsmieten aus ihrem Grundbedarf mitfinanzieren müssten, heisst es.

Anpassung der Vermögensfreibeträge

Auch die Vermögensfreibeträge werden gemäss Communiqué angepasst. Ab 1. Januar 2024 werde für Einzelpersonen ein Vermögensfreibetrag von 8000 Franken gelten, 16'000 Franken für Ehepaare und je 4000 Franken für minderjährige Kinder. Pro unterstütztem Haushalt ist der Vermögensfreibetrag auf maximal 20'000 Franken beschränkt.

Das entspricht der ursprünglich befristeten Anpassung während der Covid-19-Pandemie. Vor der Pandemie war den unterstützten Personen ein Vermögensfreibetrag von 4000 Franken für Einzelpersonen respektive 8000 Franken für Ehepaare und von je 2000 Franken für minderjährige Kinder zugestanden worden.