Coronavirus – Basel-Stadt Basel-Stadt gewährt mehr Zeit für Ausfüllen der Steuererklärung

SDA

19.3.2020 - 09:49

Steuerpflichtigen wird im Kanton Basel-Stadt wegen des Coronavirus mehr Zeit gewährt für das Ausfüllen der Steuererklärung 2019. Abgegeben werden muss diese statt Ende März erst Ende Mai.

Dies gab die Steuerverwaltung in einer Mitteilung am Donnerstag bekannt. Bis Ende Mai würden weder Mahnungen verschickt noch Gebühren erhoben für verspätet eingereichte Steuererklärungen. Veranlagungsverfügungen würden dagegen weiterhin versandt.

Kulant zeigt sich die Steuerverwaltung des Stadtkantons auch gegenüber jenen Steuerpflichtigen, die angesichts der aktuellen Krise Mühe haben, ihre Steuern zu bezahlen. Bei definitiven Steuerrechnungen könne ein Stundungsgesuch eingereicht werden, welches der Situation angepasst überprüft werde. Stundungen würden kulant gewährt, hält die Steuerverwaltung fest.

Nicht verzichten kann die Steuerverwaltung auf Verzugszinsen. Bei diesen handle es sich um eine gesetzliche Vorgabe, heisst es in der Mitteilung. Was Betreibungen betrifft, gilt auch in Basel-Stadt die vom Bundesrat verfügte landesweite Regelung. Demnach werden Schuldnerinnen und Schuldner bis zum 4. April nicht betrieben.

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