LuftverschmutzungBasel-Stadt kann schadstoffreiche Dieselfahrzeuge nicht verbannen
SDA
8.11.2019 - 15:15
Der Kanton Basel-Stadt kann den Verkehr von schadstoffreichen Dieselfahrzeugen nicht einschränken. Dafür wären bundesrechtliche Grundlagen nötig. Vorstösse, solche zu schaffen wurden auf eidgenössischer Ebene aber verworfen.
Das Verdikt war deutlich: Im Sommer 2018 wurden an drei Strassenabschnitten in Basel detaillierte Abgasmessungen vorgenommen. Dabei entpuppten sich insbesondere Dieselfahrzeuge der Euro-Abgaskategorien 4 bis 5 als grosse Umweltsünder. Dieselautos sind massgeblich mit dafür verantwortlich, dass die Luftreinhalte-Grenzwerte an verkehrsreichen Strassen nach wie vor massiv überschritten werden.
In einer SP-Interpellation aus dem Grossen Rat wurde der Regierungsrat nun angefragt, wie der Kanton auf diese Resultate reagieren will. Aus der am Freitag veröffentlichten Antwort ist ein beträchtliches Mass an Hilflosigkeit herauszulesen. Zwar schreibt die Regierung, dass neue Massnahmen entwickelt werden müssten. Gleichzeitig sei der Spielraum der Kantone aber sehr eingeschränkt.
Keine Fahrverbotszonen möglich
So kann der Kanton keine Fahrverbotszonen für schadstoffreiche Fahrzeuge einrichten. Das lasse das Strassenverkehrsrecht des Bundes nicht zu. Und Versuche, entsprechende Bestimmungen einzuführen, seien an der mehrheitlichen Ablehnung durch die Kantone gescheitert. Besonders betroffene Städte, darunter auch der Kanton Basel-Stadt, hätten kein Gehör gefunden.
Mit deutlichem Mehr lehnte der Nationalrat im Juni 2019 auch eine Motion ab, die gesetzliche Grundlagen für die Schaffung von Fahrverbotszonen gefordert hatte. Basel Stadt wäre an einem Pilotversuch mit Fahrverboten an zwei neuralgischen Strassen «sehr interessiert» gewesen, aber ohne Unterstützung des Bundes sei dies nicht möglich, schreibt die Regierung.
Dem Kanton bleibt nun auf dem Gebiet der Infrastruktur einzig die Möglichkeit, den Schadstoffausstoss über Tempobeschränkungen zu reduzieren. Modellrechnungen hätten ergeben, dass damit eine «Verbesserung des Emissionsverhaltens» erreicht werden könne.
Auch auf die Fahrzeuge selber kann die Kantonsegierung nicht Einfluss nehmen. Es gebe zwar zugelassene Nachrüstlösungen für emissionsstarke Dieselfahrzeuge. Diese könnten aber gesetzlich nicht eingefordert werden, heisst es in der Interpellationsantwort.
Die Basler Regierung bat nun aber den Bundesrat zu prüfen, in wie weit hier die Rechtsgrundlagen angepasst beziehungsweise verschärft werden könnten. In seiner Antwort habe der Bundesrat mitgeteilt, dass das Bundesamt für Umwelt mit entsprechenden Vorabklärungen beschäftigt sei und das Bundesamt für Strassen «gegebenenfalls eine Anpassung der massgeblichen Rechtsgrundlagen» zur Diskussion stellen werde.
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