VeloverkehrBasel-Stadt richtet acht neue Velostrassen ein
dosp, sda
17.2.2021 - 10:33
Nach dem Pilotversuch mit zwei Velostrassen will der Kanton Basel-Stadt auf acht weitere Strassen in Tempo-30-Zonen dem Veloverkehr ein Vortrittsrecht gewähren. Zudem soll an 30 zusätzlichen Verkehrsampeln für Velofahrende das freie Rechtsabbiegen erlaubt werden.
Die auf 1. Januar 2021 revidierte Verkehrsregeln- und Signalverordnung des Bundes machen den Weg frei, diese in Pilotversuchen getesteten Erleichterungen für den Veloverkehr definitiv einzuführen, wie das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) am Mittwoch mitteilte. Zudem sollen die Massnahmen auf weitere Standorte ausgedehnt werden.
Eine der Massnahmen sind speziell ausgewiesene Velostrassen in Tempo-30-Zonen. Auf diesen ist der Veloverkehr vortrittsberechtigt. Das heisst, dass bei den einmündenden Nebenstrassen kein Rechtsvortritt herrscht. Nicht erlaubt ist gemäss der revidierten Bundesverordnung das Nebeneinanderfahren von Velos, wie das während der Pilotphase noch getestet worden ist.
Bis im Sommer sollen nun die Allmendstrasse, der Schaffhauserrheinweg, der Untere Rheinweg, die Engelgasse, Egliseestrasse, der St. Gallerring/Bernerring, die Oberwilerstrasse/Leimenstrasse und die Maulbeerstrasse/Sperrstrasse als weitere Velostrassen ausgewiesen werden.
Rechtsabbiegen erlaubt
Ausgeweitet werden soll zudem das ebenfalls in einem Pilotversuch getestete freie Rechtsabbiegen an Rotlichtsignalen. Zu den zehn getesteten Standorten sollen laut BVD-Mitteilung 30 weitere hinzukommen.
Schliesslich erlaubt die neue Bundesverordnung auch spezielle Aufstellbereiche für Velofahrende vor Verkehrsampeln. Diese ermöglichen Velofahrererinnen und Velofahrer, sich vor den Autos einzuordnen. Neu seien solche Aufstellbereiche auch dort möglich, wo es keinen zuführenden Velostreifen gibt, teilt das BVD mit. In Basel-Stadt existieren zehn solche Aufstellbereiche, weitere sollen folgen, heisst es.
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