BettelverbotBasel-Stadt will Urteil aus Strassburg eingehend prüfen
yedu, sda
19.1.2021 - 17:22
Ob und wie in Basel-Stadt das Bettelverbot nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wie vom Parlament gefordert wieder eingeführt werden kann, ist offen. Die Basler Regierung will das Urteil aus Strassburg nun eingehend prüfen.
Man habe vom Urteil des EGMR vernommen und werde sich nach eingehender Prüfung dazu äussern, sagte ein Sprecher des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements am Dienstag auf Anfrage.
Eine Motion mit der Forderung eines generellen Bettelverbots hatte der Grosse Rat vergangenen Oktober zur Prüfung an die Regierung überwiesen. Die Regierung muss dem Grossen Rat nun einen entsprechenden Vorschlag zur Wiedereinführung des Verbots unterbreiten.
Im einem am Dienstag veröffentlichten Urteil kommt der EGMR allerdings zum Schluss, dass die Schweiz mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privatlebens verstosse und die von der Genfer Justiz verhängte Busse von 500 Franken unverhältnismässig sei.
Weder könne damit organisierte Kriminalität verhindert werden, noch würden so die Rechte von Passanten, Anwohnern oder Ladeninhabern geschützt, heisst es.
Die Busse wurde im Januar 2014 gegenüber einer damals 22-jährigen Frau verhängt. Sie stammt gemäss Urteil des EGMR aus sehr armen Verhältnissen und ist Analphabetin. Innerhalb von drei Jahren wurden ihr neun Verstösse gegen das Genfer Bettelverbot vorgeworfen. Mit dem erbettelten Geld deckte sie die wichtigsten Lebensbedürfnisse.
Generelles Verbot verhindere Interessensabwägung
Der Gerichtshof erachtet die Bestrafung der Frau als eine schwerwiegende Sanktion. Weil sie die Busse nicht bezahlen konnte, musste sie als Ersatzstrafe fünf Tage ins Gefängnis.
Eine solche Massnahme muss laut EGMR durch ein grundlegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, was vorliegend nicht der Fall gewesen sei. Das generelle Bettelverbot verhindere eine Interessenabwägung im Einzelfall.
Die Schweiz machte durch ihren Vertreter vor dem EGMR geltend, das Genfer Gesetz sei infolge einer grossen Zunahme von Bettlern in der Stadt erlassen worden. Die Bettler seien teilweise sehr aggressiv vorgegangen und hätten sich in Parks oder unter Brücken installiert. Dieses Argument wurde auch in Basel-Stadt von Befürwortenden des Bettelverbots immer wieder geltend gemacht.
Das generelle Bettelverbot war im Kanton Basel-Stadt im Zuge einer Revision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes erst per Anfang Juli 2020 aufgehoben worden. Verboten ist seither nur noch das bandenmässige Betteln.
Konkret gefordert wurde die Wiedereinführung des generellen Bettelverbots von der SVP, deren Motion vom Grosse Rat vergangenen Oktober mit 48 gegen 45 Stimmen an die Regierung überwiesen worden war.
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