Das Amtsblatt soll im Kanton Basel-Landschaft künftig digital publiziert werden, der Name bleibt aber unverändert. Das hat der Landrat stillschweigend in der ersten Lesung am Donnerstag entschieden.
Keystone-SDA, chhi, sda
16.06.2022, 10:14
SDA
Im Landrat hatte niemand das Wort ergriffen. Die Präsidentin der vorberatenden Kommission hat dem Parlament das Publikationsgesetz vorgestellt und gesagt: «Auch innerhalb der Verwaltung entsteht eine Effizienzsteigerung.» Die Verfügbarkeit des Amtsblatts im Internet soll auch die Nutzung vereinfachen.
Künftig soll das Amtsblatt im Kanton Basel-Landschaft nur noch in digitaler Form erscheinen. Eine gedruckte Version soll weiterhin erhältlich sein für diejenigen, die eine solche verlangen. Der Landrat hat die künftige Digitalisierung und die Papierform nur noch auf Verlangen als «Print-on-demand» stillschweigend unterstützt. Für solche Papierausdrucke würde eine kostendeckende Gebühr erhoben.
Die vorberatende Kommission des Landrats befürchtete noch, dass die digitale Version dazu führen könnte, dass Betroffene Fristen verpassten. Der Baselbieter Regierungsrat nimmt sich dem Problem an, wie er gegenüber der Kommission ausführte. Deshalb sollen Betroffene bei Baugesuchen weiterhin direkt angeschrieben werden.
Entscheiden wird der Landrat erst in der zweiten Lesung.
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