Nach Hundebissen Baselbieter Behörden ziehen Schäferhund aus dem Verkehr

SDA

19.6.2019 - 17:24

Der Schäferhund, der am 13. Juni in Tenniken BL mit Bissattacken ein Kind und eine Frau verletzt hatte, kehrt nicht zu den Besitzern zurück: Die Baselbieter Behörden haben ihn jetzt aus dem Verkehr gezogen; über seine Zukunft ist noch nicht entschieden.

Das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft hat den Deutschen Schäferhund nach einer Verhaltensüberprüfung in Gewahrsam genommen, wie es am Mittwochnachmittag mitteilte. Der Hund habe «grundsätzlich kein aggressives Verhalten, jedoch bei gezielten Reizen eine hohe Angriffsbereitschaft gezeigt».

Daher dürfe der Schäfer nicht mehr zu seinen Besitzern zurückkehren. Er sei nun unter professioneller Betreuung; den genauen Ort gebe man nicht bekannt. Das Veterinärwesen werde «nach vollständig erfolgten Abklärungen über das Schicksal des Hundes abschliessend entscheiden».

Nach den Bissattacken hatte die Polizei die Schäferhündin zunächst beschlagnahmt. In der Folge wurde sie der Besitzerin wieder zurückgegeben – dies jedoch unter strengen Sicherheitsauflagen, wie es geheissen hatte.

Zugetragen hatte sich der blutige Zwischenfall im Garten der Besitzerin des Schäferhunds. Diese hatte wegen Abwesenheit eine Bekannte darum gebeten, den Hund ins Freie zu lassen.

Im Garten griff die Hündin zunächst das dreijährige Kind an und verletzte dieses am Bein und am Gesäss. Als die 37-jährige Bekannte intervenierte, attackierte das Tier auch diese und fügte ihr mehrere Bisswunden zu.

Nachbarn, die die Hundeattacke mitbekommen hatten, eilten den Verletzten zu Hilfe. Das Kind wurde von der Sanität ins Spital gebracht, konnte dieses aber bald wieder verlassen. Die Frau hingegen wurde von der Rega ins Spital geflogen; ihre schweren Verletzungen machten einen mehrtägigen Spitalaufenthalt erforderlich.

Ob die Attacke für die Hundebesitzerin ein juristisches Nachspiel hat, ist weiterhin offen. Nach Auskunft der Baselbieter Staatsanwaltschaft ist die Prüfung, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, noch nicht abgeschlossen.

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