Sozialhilfe Baselbieter Gemeinden sind teils mit Sozialhilfevollzug überfordert

SDA

10.2.2020 - 15:37

Das Kantonale Sozialamt hat vergangenes Jahr 72 Baselbieter Gemeinden auf ihren Sozialhilfevollzug überprüft. Das Amt sieht in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf.

So werde der Datenschutz nicht überall eingehalten, und die gestiegene Komplexität der Fälle führe nicht nur in kleinen, sondern auch in mittelgrossen und grossen Gemeinden zu Schwierigkeiten, teilte die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion am Montag mit.

Auch würden einige Gemeinden mit veralteten Gesetzesbestimmungen arbeiten, und zuweilen komme es zu ungleicher und unübersichtlicher Dossierführung. Zudem stellte das Kantonale Sozialamt fest, dass die Erreichbarkeit nicht immer gegeben sei und einzelne mittelgrosse Gemeinden sogar den Sozialdienst hätten temporär auslagern müssen.

Mehrere Gemeinden haben die Empfehlungen des Kantonalen Sozialamts aus der letzten Überprüfung im Jahr 2018 nicht umsetzten können, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Einzelne Gemeinden haben sich nach dem letzten «Audit» sogar derart verschlechtert, dass der Kanton Massnahmen ergreifen musste.

Überlastet und mangelndes Know-how

Das Kantonale Sozialamt kommt grundsätzlich zum Schluss, dass kleineren und mittelgrossen Gemeinden oft das nötige Know-how im Sozialhilfevollzug fehle. Hingegen würden die grossen Gemeinden mit eigenem Sozialdienst in der Regel bis gut bis sehr gut arbeiten. Insgesamt kann laut Mitteilung aber nicht generalisiert werden.

Die Problembereiche würden aber aufzeigen, dass die Gemeinden mit dem Sozialhilfevollzug «nicht nur überlastet, sondern auch überfordert» seien.

Feststellbar ist gemäss Mitteilung ein Bedarf an zusätzlicher Hilfestellung durch den Kanton. So bietet dieser neben bisherigen Schulungen, Kursen und Beratungen seit Kurzem eine wöchentliche Sprechstunde und quartalsweise einen juristischen Erfahrungsaustausch an.

Mit dem Umbau der Sozialhilfe will die Regierung zudem ein kantonales «Assessmentcenter» mit insgesamt 15 neuen Vollzeitstellen schaffen. Diese übergreifende Koordinations- und Beratungsstelle soll die Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe, der IV, der RAV oder sonstigen involvierten Stellen verbessern und die Gemeinden entlasten.

Das Kantonale Sozialamt überprüft mit regelmässigen, standardisierten «Audits» den Vollzug des Sozialhilfegesetzes in den Gemeinden. Dabei erfolgt die Prüfung jeweils auf Basis einer zufälligen Stichprobe von Sozialhilfefällen.

Im laufenden Jahr will das Baselbieter Sozialamt unter anderem jene Gemeinden überprüfen, die 2019 mangelhaft abgeschnitten hatten. Auch sollen jene Gemeinden näher angeschaut werden, bei denen sich das Sozialamt verhältnismässig mit vielen Beanstandungen konfrontiert sieht.

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