Landrat BL Baselbieter Gemeinden sollen die Parkplatzzahl selbst bestimmen

chhi, sda

5.5.2022 - 10:53

Baselbieter Gemeinden dürfen künftig selbst die Zahl der Parkplätze vorschreiben. (Symbolbild)
Baselbieter Gemeinden dürfen künftig selbst die Zahl der Parkplätze vorschreiben. (Symbolbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat will den Gemeinden die Kompetenz übertragen, selbst die Zahl der Parkplätze bei Neubauten festzulegen. In der ersten Lesung befürworteten die Landräte stillschweigend die entsprechende Gesetzesänderung.

chhi, sda

Die Gemeinden sollen selbst ein Reglement erstellen und die Mindestzahl an Parkplätzen festlegen können. Das könnte soweit gehen, dass Gemeinden bei unbewohnten Gebäuden gar keine Parkplätze vorschreiben. Neu dürfen Gemeinden Parkplatzvorschriften auch für private Bauherren auf privaten Grundstücken erlassen.

Das Reglement einer Gemeinde muss jedoch immer noch von der Baselbieter Regierung abgesegnet werden. Insbesondere die Verwaltung muss bei der Planung auf Veränderungen der Verkehrsflüsse achten. Für Gemeinden, die kein eigenes Parkplatz-Reglement erlassen, gelten weiterhin die Vorschriften des Kantons.

In der ersten Lesung hiessen die Landräte am Donnerstag diese Gesetzesänderung diskussionslos gut. Endgültig entscheiden wird der Landrat erst in der zweiten Lesung.

Bessere Raumausnutzung

Die jetzige Regelung widerspricht aus Sicht der Gemeinden der Kantonsverfassung in drei Punkten, nämlich der «Vorrangigkeit der Gemeinden» (Subsidiarität), der Gemeindeautonomie und der Vollzugsfreiheit.

«Die Gemeinden wüssten besser als der Kanton, wie hoch die Nachfrage nach den Parkplätzen ist», schrieb die Regierung in ihrer Vorlage. Am besten schlössen sie sich zu Regionalplanungsverbänden zusammen, damit die Sicht über die Gemeindegrenzen hinaus gewahrt werde.

Das Raumplanungs- und Baugesetz soll laut Regierung geändert werden, um «Leerstände von Tiefgaragen und Landverbrauch für nicht genutzte Parkplätze zu vermeiden». Die Gesetzesänderung hatte die Bau- und Umweltschutzdirektion gemeinsam mit Vertretern des Gemeindeverbands VBLG im Rahmen eines Verfassungsauftrag Gemeindestärkung erarbeitet.

Weniger Parkplätze vorschreiben

Damit die Zahl der Pflichtparkplätze bei Wohnbauten reduziert werden kann, sollen neu in der Verordnung abgestufte Reduktionsfaktoren von 1,0 bis 0,6 für Stammparkplätze (Anwohnerinnen und Anwohner) und für Besucherparkplätze eingeführt werden.

Der Reduktionsfaktor bestimmt sich wiederum danach, wie gut das Gebiet mit öffentlichem Verkehr erschlossen ist. Schweizweit wird dafür eine standardisierte «ÖV-Güteklasse» verwendet. Diese würden dann bestimmen, welcher Faktor angewendet werden müsste.

Derzeit beträgt der Berechnungsfaktor im ganzen Kanton 1,3 Parkplätze pro Wohnung. Die errechnete Summe wird immer aufgerundet. Bei zwei Wohnungen wären also drei Pflichtparkplätze zu erstellen. Künftig müssten es nur noch zwei sein (Rechnung 2 x 1,3 x 0,6 = 1,56).

Gemeinden könnten mit einem Reglement diesen Umrechnungsfaktor sogar tiefer setzen, als es der Kanton in der Verordnung verlangt, sofern das Gemeindereglement gut begründet ist und von der Regierung akzeptiert wird.

Generell dürften Gesetz und Verordnung dazu führen, dass in dicht besiedelten Agglomerationen bei Wohnbauten weniger Pflichtparkplätze vorgeschrieben sein dürften, schätzte das Bauinspektorat gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im ländlicheren Baselbiet dagegen könnte sich allenfalls wenig bis nichts ändern – ausser die Gemeinde würde ein eigenes Parkplatzreglement erlassen.

Laut der Regierung ist mit der möglichen Reduktion an Pflichtparkplätzen «keine relevante Verlagerung von Parkierungsbedürfnissen auf die Allmend zu erwarten».

Die momentan baugesetzlichen Vorschriften im Kanton Baselland verlangen bei jeder gebauten Wohneinheit eine bestimmte Anzahl Parkplätze – egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht.