Das Baselbieter Kantonsparlament will den Unkrautvertilger Glyphosat nicht verbieten. Der Landrat hat am Donnerstag eine SP-Motion abgelehnt, die eine Standesinitiative für das Verbot dieses umstrittenen Breitbandherbizids bestellen wollte.
Der Vorstoss beklagt, dass der auf alle grünen Pflanzen wirkende Giftstoff neben der Landwirtschaft auch in diversen frei verkäuflichen Produkten für Freizeitgärten enthalten ist. Dessen Einsatz gefährde nicht nur die Biodiversität, sondern stehe auch im Verdacht, Krebserkrankungen auszulösen.
Die Regierung lehnte den Vorstoss ab. Sie verwies auf Vorzüge des gezielten Einsatzes von Glyphosat etwa gegenüber Pflügen auf erosionsgefährdeten Flächen sowie auf pendente Vorstösse auf nationaler Ebene.
Ein SVP-Landrat und Obstbauer nannte den Vorstoss überflüssig, weil das negative Image Glyphosat ohnehin vom Markt verschwinden lassen werde. Andere bürgerliche Voten bestritten Handlungsbedarf, da der Stoff teils sehr nützlich sei und in der Schweiz verantwortungsvoll verwendet werde. Die Motion wurde mit 45 gegen 28 Stimmen abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt wurde ferner ein Vorstoss für ein kantonales Baumschutzgesetz. Angesichts des Widerstands der Ratsrechten, die auf kommunale Regelungen verwies, schwächte die SP ihre Motion zum Postulat ab, womit die Regierung nur hätte Bericht erstatten müssen. Das Postulat blitzte dennoch ab, dies mit 46 gegen 30 Stimmen.
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