Der Baselbieter Landrat will das Steuersystem umstellen und den Fälligkeitstermin der kantonalen Steuern nach hinten verschieben. Er hat am Donnerstag eine Motion aus SVP-Kreisen an die Regierung überwiesen.
Der Landrat stimmte der Überweisung der Motion mit 48 zu 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Gegen Überweisung waren SP, Grüne/EVP und GLP/G-U. Gegner befürchteten etwa, dass sich durch die spätere Fälligkeit die Zahlungsmoral verschlechtern könnte.
Die Motion verlangt die Einführung des sogenannten Postnumerandobezugs bei den kantonalen Steuern und eine Fälligkeit am 31. März des Folgejahres. Die Verschiebung nach hinten soll schrittweise über mehrere Jahre erfolgen. Der Motionär erhofft sich damit eine Vereinfachung des Steuersystems.
Heute werden die kantonalen Steuern in der laufenden Steuerperiode zur Zahlung fällig. Sie sind am 30. September zu bezahlen - jeweils aufgrund einer provisorischen Vorausrechnung. Einen Postnumerandobezug gibt es dagegen bei der direkten Bundessteuer.
Die Regierung war gegen die Überweisung der Motion. Beide Systeme hätten Vor- und Nachteile, sagte Finanzdirektor Anton Lauber im Parlament. Zudem käme es bei einer Umstellung zu einer Liquiditätslücke. Angestossen werde damit ein Riesenprojekt, von dem auch die Gemeinden davon betroffen seien.
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