Landrat BL Baselbieter Landrat heisst Behindertenrechtegesetz gut

scmi, sda

12.1.2023 - 11:36

Der Landrat segnete den Gegenvorschlag zur Initiative für Behindertengleichstellung ab. (Symbolbild)
Der Landrat segnete den Gegenvorschlag zur Initiative für Behindertengleichstellung ab. (Symbolbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in der ersten Lesung das Behindertenrechtegesetz abgesegnet. Es handelt sich um den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für kantonale Behindertengleichstellung».

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Das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRG BL) soll einen verbindlichen Rahmen für den Kanton bei Einzelanliegen im Bereich der Behindertengleichstellung sicherstellen.

Im Unterschied zur Volksinitiative, die eine Verankerung der Behindertengleichstellung auf Verfassungsebene verlangt, ist der Entwurf des Regierungsrats auf Gesetzesebene geregelt. Unter anderem soll die Ausübung der politischen Rechte einem breiteren Kreis von Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Zudem sind Massnahmen für eine Verbesserung der Gleichstellung im Bildungs- und Kulturbereich sowie in der Arbeitswelt und im Bauwesen vorgesehen. Der Regierungsrat rechnet dafür mit einmaligen Ausgaben für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von 142'000 Franken und wiederkehrenden Ausgaben ab dem Jahr 2024 von 2,6 Millionen Franken. Darin enthalten sind 3,8 Stellen. Davon sind 1,3 Stellen für eine Anlaufstelle für Behindertenrechte vorgesehen.

Subventionen für Fahrdienste

In der ersten Lesung segnete der Landrat auch das Fahrdienstgesetz ab. Dabei geht es darum, dass der Kanton für Personen mit Mobilitätseinschränkungen Fahrten in der Freizeit subventioniert. «Der Kanton stellt sicher, dass der Person keine unangemessene Kosten entstehen», sagte Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP). So müsse künftig eine Person für eine Taxifahrt, die 60 Franken kostet, künftig nur noch 8 statt 18 Franken selbst berappen. Die Regierung kann bei bei diesen Subventionen eine Vermögens- und Einkommensgrenze festlegen, muss aber nicht.

Die kantonale Verfassungsinitiative «Für kantonale Behindertengleichstellung» kam im Jahr 2017 zustande. Dasselbe Volksbegehren wurde im Kanton Basel-Stadt zurückgezogen, nachdem der Grosse Rat den Gegenvorschlag gutgeheissen hatte. Im Baselbiet wird das Initiativkomitee noch entscheiden, ob es die Initiative ebenfalls zurückzieht oder nicht, wie Pascal Ryf (Mitte), Präsident der vorberatenden Bildungs-, Kultur- und Sportkommission sagte.