Landrat BL Baselbieter Landrat stützt Regierung bei Ärztebeschränkung

chhi, sda

24.2.2022 - 15:30

Die Spitäler dürfen bereits ab 1. April nicht mehr frei entscheiden, wie viele Ärzte sie im ambulanten Bereich einstellen. (Archivbild)
Die Spitäler dürfen bereits ab 1. April nicht mehr frei entscheiden, wie viele Ärzte sie im ambulanten Bereich einstellen. (Archivbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat unterstützt eine Zulassungsbeschränkung für ambulante Ärzte ab April 2022. Er hat am Donnerstag einen FDP-Vorstoss für einen Marschhalt dieser regierungsrätlichen Beschränkung abgelehnt.

24.2.2022 - 15:30

Dass schon in ein bis zwei Monaten eine Zulassungsbeschränkung für ambulante Ärztinnen und Ärzte eingeführt werde, sei «zu schnell» und vertrage sich nicht mit der Rechtssicherheit, heisst es im FDP-Vorstoss. Der FDP-Sprecher warf der Regierung vor, sie habe «hinter den Kulissen» das Gesetz geändert. Doch der Landrat lehnte die Überweisung des Postulats mit 52 zu 30 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Noch am Donnerstagmorgen hatte der Landrat das FDP-Postulat für dringlich erklärt und auf die Traktandenliste gesetzt.

Die Regierungen beider Basel sehen in einer Verordnung vor, in den beiden Kantonen ab April Obergrenzen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich vorzugeben. Dies als Übergangsbestimmung bis zum Jahr 2025. Bis dahin wird der Bund eine Regelung ausgearbeitet haben.

Betroffen sind laut Regierungsrat acht medizinische Fachbereiche. Mehrere Landräte störten sich daran, dass die Regierung vor Kurzem noch 13 Fachbereiche unter eine Zulassungsbeschränkung setzen wollte. Darunter fielen Anästhesiologie, die Kardiologie, die Neurologie oder die Urologie. Ärzte jener Fachbereiche müssen ab April Anträge auf Zulassung einreichen. Die beiden Kantone erteilen die Bewilligung, sofern eine definierte Obergrenze noch nicht erreicht ist.

Baselland habe «Pionierrolle»

Skeptisch über solche wechselnden Zahlen äusserte sich die Sprecherin der Grünen/EVP-Fraktion und verlangte genauere Daten: «Wie wissen noch immer nicht, wovon wir reden.» Grüne/EVP waren ebenso geteilt in der Meinung wie die SP-Fraktion. Sie befürchtete negative Folgen auf die Nachwuchsförderung im ärztlichen Bereich.

Der Sprecher der Mitte/GLP wollte erst darüber entscheiden, nachdem die Verordnung der beiden Regierungen in der landrätlichen Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) diskutiert werde. Dies soll am 18. März 2022 geschehen.

Der Kanton Basel-Landschaft habe dabei eine «Pionierrolle», sagte Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP). Andere Kantone fragten ihn bereits, wie man im Baselbiet vorgehe. Bis zum Jahr 2023 müssten alle Kantone eine Zulassungsbeschränkung eingerichtet haben, sagte Weber.

Regierungsrat Thomas Weber wandte sich gegen ein «Aussetzen» der Verordnung, wie es das FDP-Postulat verlangte. Damit würde der Landrat ein «Überversorgung festschreiben oder gar akzentuieren».

Die SVP stand hinter ihrem Regierungsrat. Es sei besser frühzeitig zu bremsen, statt später die Zahl der ambulanten Ärzte nicht mehr im Griff zu haben.

Gemäss der Regierung ist die hohe Ärzte- und Spitaldichte hauptsächlich dafür verantwortlich, dass die Gesundheitskosten in der Region und Krankenkassenprämien überdurchschnittlich steigen. Die Regierungen der beiden Basel haben in einer Verordnung eine Zulassungsbeschränkung bei der Ärzteschaft im ambulanten Sektor beschlossen, um das Kostenwachstum zu dämpfen. Deshalb dürfen die Spitäler bereits ab 1. April nicht mehr frei entscheiden, wie viele Ärzte sie im ambulanten Bereich einstellen.

chhi, sda