Die Totalrevision des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung ist gescheitert: Der Landrat ist am Donnerstag auf Antrag seiner Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) nicht auf die Vorlage eingetreten.
Stein des Anstosses war in der VGK die Bausparprämie, welche die Regierung als eigentliche Säule der Wohnbauförderung ausbauen wollte. Kritisiert wurde unter anderem, dass die Wirkung von Bausparprämien verpuffe und sich deren Erfolg als Instrument zur Förderung von Wohneigentum nicht belegen lasse.
In der Gesetzesvorlage sah die Regierung eine Erhöhung der Mittel für die Bausparprämie vor; sie erwartete einen Aufwand von 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Daraus wird nichts, denn das Parlamentsplenum folgte einstimmig seiner Kommission und trat nicht auf die Vorlage ein.
Die Totalrevision des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung zum neuen Wohneigentums- und Wohnbaufördergesetz (WBFG) ist eine Folge einer Verfassungsänderung, die 2014 an der Urne angenommen wurde. Damit wurde der Kanton unter anderem verpflichtet, zusätzliche Anreize zur Förderung des Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des Wohnens im Alter zu setzen.
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