Landrat BL Baselbieter Landrat will Wasserstoff-Anlagen neben Kraftwerken

scmi, sda

16.3.2023 - 17:08

Wasserstoff-Anlagen sollten auf der Kraftwerkinsel Birsfelden möglich sein, findet eine Mehrheit des Landrats. Letztes Jahr lehnten die Behörden ein solches Projekt als nicht zonenkonform ab (Archivbild).
Wasserstoff-Anlagen sollten auf der Kraftwerkinsel Birsfelden möglich sein, findet eine Mehrheit des Landrats. Letztes Jahr lehnten die Behörden ein solches Projekt als nicht zonenkonform ab (Archivbild).
Keystone

Wasserstoff-Produktion soll zonenrechtlich direkt neben Kraftwerken möglich sein – zum Beispiel auf der Kraftwerkinsel Birsfelden BL. Dies fordert die Mehrheit des Baselbieter Landrats und hat dazu eine Motion von Rolf Blatter (FDP) gegen den Willen der Regierung mit 52 zu 33 Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen.

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Die Verwendung von Überschussenergie zur umweltfreundlichen Wasserstoffproduktion dort zu fassen, wo sie anfällt, also beim Kraftwerk selbst, sei sinnvoll, sagte der Motionär am Donnerstag im Landrat.

Hintergrund des Vorstosses ist das Projekt der Industriellen Werke Basel (IWB) und der Mineralölhändlerin Fritz Meyer AG für eine Wasserstoffanlage auf der Kraftwerkinsel Birsfelden. Die Baselbieter Baurekurskommission erteilte diesem Vorhaben im Juli 2022 eine Absage, da es nicht zonenkonform sei. Die zonenrechtlichen Bedingungen seien daher so anzupassen, dass Wasserstoff-Produktion etwa bei den Wasserkraftwerken Birsfelden und Augst möglich sei, sagte Blatter.

Für die Motion sprachen sich nebst der FDP die Fraktionen SVP und Mitte-GLP aus. Sie argumentierten, dass der Kanton in Sachen Wasserstoff vorwärts kommen sollte.

Die Fraktionssprecher der SP und Grünen/EVP lehnten den Vorstoss ab. Sie sagten, dass Wasserstoffanlagen in eine Industrie- und Gewerbezone und nicht in ein Erholungsgebiet wie die Kraftwerkinsel gehörten. Auch der Regierungsrat sprach sich gegen die Motion aus. Für eine Festlegung auf einzelne Standorte der Wasserstoffproduktion im Richtplan fehle die gesetzliche Grundlage.