Polizeiarbeit Baselbieter Polizei handelte im Spielgeld-Fall verhältnismässig

SDA

20.10.2020 - 14:59

Gemäss Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) müssen künftig polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden.
Gemäss Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) müssen künftig polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Eine externe Untersuchung ist zum Schluss gekommen, dass die Baselbieter Polizei rund um den Vorfall mit einem achtjährigen Knaben in einer Volg-Filiale in Diegten BL recht- und verhältnismässig gehandelt hat. Trotzdem will die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer die internen Abläufe klarer regeln.

Es sei gegen keinerlei Weisungen oder Gesetze verstossen worden, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. So sei der für den Fall verantwortliche Polizist verpflichtet gewesen, den Sachverhalt abzuklären und die mutmasslichen Euro-Noten seien zurecht als Falschgeld erkannt worden. Den Fall unter die Lupe genommen hatte der emeritiere Zürcher Rechtsprofessor und ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch.

Weiter kam Donatsch in seiner Untersuchung zum Schluss, dass auch das dreifache Fotografieren des Knabens, das in der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt hatte, «zum Zweck der eindeutigen Identifizierung verhältnismässig» gewesen und gerade noch im zulässigen Ermessen des Polizeibeamten gelegen sei.

Jugenddienst soll verantwortlich sein

Gemäss Communiqué legt die zuständige Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) Wert darauf, dass künftig polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden. Für die Fallführung soll grundsätzlich der Jugenddienst verantwortlich sein. Im Vordergrund soll das Kindeswohl stehen, wie es weiter in der Mitteilung heisst.

Der Fall hatte nach einer Berichterstattung in der «Basler Zeitung» für heftige Diskussionen im Baselbieter Landrat geführt und weltweit für Zeitungsschlagzeilen gesorgt. Es ging um einen achtjährigen Knaben, der Ende April in einer Volg-Filiale eine Kassiererin gefragt haben soll, ob er mit Spielgeld bezahlen könne. Die Kassiererin habe die Polizei angerufen, die den Knaben darauf hin erkennungsdienstlich fotografiert hat.

Sicherheitsdirektorin Schweizer hat sich, nachdem sie sich einem aufbrausenden Shitstorm ausgesetzt sah, in der Zwischenzeit für das Fotografieren des Knaben bei der Familie entschuldigt und im Juni die externe Untersuchung des Polizeieinsatzes in Auftrag gegeben.

Der Untersuchungsbericht wird gemäss Mitteilung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und in Absprache mit der Familie nicht publiziert.

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