Baselbieter Primarschülerinnen und Primarschüler lernen weiterhin zwei Fremdsprachen. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag eine Initiative deutlich abgelehnt, die verlangt hatte, dass eine zweite Fremdsprache erst ab der Sekundarstufe I unterrichtet wird.
Die unformulierte Volksinitiative "Stopp der Überforderung von Schüler/-innen: Eine Fremdsprache auf der Primarstufe genügt" wurde mit 38'616 zu 18'424 Stimmen (67,70 Prozent Nein) verworfen. Die Stimmbeteiligung betrug 31,3 Prozent.
Konkret hatte das Begehren gefordert, dass in der Primarschule nur noch Französisch unterrichtet wird. Seit 2014 wird an den Primarschulen im Kanton Basel-Landschaft Französisch und Englisch unterrichtet.
Die Baselbieter Regierung liest das Abstimmungsergebnis gemäss einem Communiqué als Bekenntnis der Stimmberechtigten zum HarmoS-Konkordat und zur Fremdsprachenstrategie der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Die Regierung erachte die Harmonisierung der obligatorischen Schule als wichtig für die Mobilität der Familien.
Entsprechend "erfreut" äusserte sich die EDK in einer Mitteilung zum Baselbieter Urnengang. Nach Nidwalden (2015), Zürich (Mai 2017) und Luzern (September 2017) sei das Baselbiet der vierte Kanton, dessen Stimmberechtigte an der obligatorischen Schule den bisherigen Fremdsprachenunterricht stützten, wie ihn 23 Kantone umsetzten.
Bildungsrat bleibt bestehen
Mit 32'340 zu 22'700 Stimmen (58,76 Prozent Nein) haben die Stimmberechtigten zudem die Abschaffung des Bildungsrats abgelehnt. Dieser hätte durch einen Beirat Bildung ersetzt werden sollen, dem nur noch eine beratende Rolle zugekommen wäre.
Über Stundentafeln und Lehrpläne hätte künftig die Regierung entschieden. Für Lehrmittel und Leistungsmessungen wäre direkt die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zuständig gewesen.
Über den Bildungsrat und dessen Kompetenzen wird im Baselbiet seit Jahren gestritten. Die Abstimmung nun ging auf eine 2016 vom Landrat überwiesene FDP-Motion für dessen Abschaffung zurück. Die nächste vierjährige Amtsperiode des Bildungsrates beginnt am 1. August 2019.
Der Bildungsrat war 2002 aus dem Zusammenschluss des Erziehungsrats und des Berufsbildungsrats entstanden. Das Gremium setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, die vom Landrat auf Vorschlag des Regierungsrates gewählt werden, sowie aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher der BKSD und einem Vertreter der Landeskirchen.
Erstmals Lehrpläne-Ausgestaltung im Gesetz
Klar angenommen hat das Stimmvolk dagegen mit 46'333 zu 8665 Stimmen (84,24 Prozent Ja) den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Initiative "Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen". Erstmals wird damit im kantonalen Bildungsgesetz verankert, wie die Lehrpläne ausgestaltet sein sollen.
Konkret wird im Kanton Basel-Landschaft künftig der Lehrplan 21 einschliesslich seiner Kompetenzumschreibungen als Grundlage für einen eigenen "Lehrplan Volksschule Baselland" genutzt.
Die Stufenlehrpläne der Primarstufe und der Sekundarstufe I müssen künftig Stoffinhalte, Themen und Kompetenzbeschreibungen enthalten. In der Sekundarstufe müssen sie zudem nach Jahreszielen und Anforderungsniveaus differenziert sein und auch abgestimmt auf die Inhalte und Anforderungen der weiterführenden Schulen.
Baugesuchsgebühren neu ohne Limite
Jeder, der im Baselbiet ein Baugesuch einreicht, muss künftig zudem für den gesamten Aufwand aufkommen. Die Stimmberechtigten haben einer Aufhebung der Obergrenze für Baugesuchsgebühren mit 30'131 zu 25'284 Stimmen (54,37 Prozent Ja) zugestimmt. Die Obergrenze lag bisher bei 100'000 Franken.
Die Regierung hatte ursprünglich beantragt, die Obergrenze für Baugesuchsgebühren um 50'000 Franken zu erhöhen. Dies war Teil ihres Massnahmenpakets zur Entlastung des Staatshaushalts bis 2019. Das Parlament ging noch weiter und beschloss eine Aufhebung. Mit dem Ja wird laut Regierung nun "Rechtsgleichheit geschaffen".
Auswirkungen hat die Anpassung gemäss Kanton auf jährlich fünf bis acht von rund 2000 Baugesuchen. Die Mehreinnahmen werden auf rund 50'000 Franken im Jahr geschätzt. Im interkantonalen Vergleich blieben die Baubewilligungsgebühren auch so moderat; die Standortattraktivität sei nicht in Gefahr.
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