Coronavirus – BL/BSBaselbieter Regierung für Aufhebung der Massnahmen in einem Schritt
yedu, sda
8.2.2022 - 15:02
Der Kanton Baselland will grundsätzlich in einem einzigen Schritt die besondere Lage und praktisch alle Schutzmassnahmen aufheben lassen. Dies schreibt die Baselbieter Regierung in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme an das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Keystone-SDA, yedu, sda
08.02.2022, 15:02
08.02.2022, 16:44
SDA
Der Baselbieter Regierungsrat sei grundsätzlich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante 1 einverstanden, heisst es im Schreiben. Allerdings sollen gewisse Massnahmen wie das repetitive Testen bestehen bleiben, um besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Auch fordert Baselland den Bundesrat auf, eine Übergangsfrist zwischen Entscheid und Inkraftsetzung zu setzen. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Termin vom 17. Februar hält die Regierung für verfrüht und spricht sich für eine Inkraftsetzung per 26. Februar aus.
Wie der Stellungnahme weiter zu entnehmen ist, wünscht sich der Kanton Baselland, dass die derzeitige Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr in eine Empfehlung umgewandelt wird. Auch für das Einkaufen soll nur noch eine Maskenempfehlung bestehen.
Zwei Varianten in der Vernehmlassung
Anders als Baselland will der Nachbarkanton Basel-Stadt eine schrittweise Lockerung der Massnahmen. Eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen sei zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der immer noch hohen Belastung in den Spitälern zu riskant, schreibt die Basler Regierung in ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Es sei angezeigt, schrittweise vorzugehen, um die Risiken einer weiteren Eskalation zu vermindern.
Der Bundesrat stellt umfassende Lockerungen der Corona-Massnahmen in Aussicht. Seine Vorschläge sind bis am 9. Februar in der Konsultation. Am 16. Februar will der Bundesrat entscheiden, einen Tag später sollen die Änderungen in Kraft treten.
Die erste Variante sieht vor, in einem einzigen Schritt am 17. Februar die besondere Lage und praktisch alle Schutzmassnahmen aufzuheben: die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
Für den Fall, dass die epidemiologische Lage am Tag vor der Entscheidung noch zu unsicher ist, sieht der Bundesrat ein schrittweises Vorgehen vor. Un der zweiten Variante soll ab dem 17. Februar zunächst die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe aufgehoben werden – mit Sitzpflicht in Restaurants. Daneben soll es keine Einschränkungen bei privaten Treffen und keine Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien mehr geben.
Zudem soll die 2G-plus-Regel, die etwa noch in Discos, Hallenbädern, bei intensiven Sportaktivitäten oder Blasmusik gelten, in eine 2G-Regel umgewandelt werden. Erst in einem zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben werden: die Maskenpflicht, die 2G-Regel und die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.
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