Kommunalpolitik Baselbieter Regierung gibt Gemeinden mehr demokratische Instrumente

chhi, sda

27.4.2022 - 11:57

Gemeinden sollen künftig über abgelehnte Anträge in Gemeindeversammlungen nochmals an der Urne abstimmen dürfen. (Symbolbild)
Gemeinden sollen künftig über abgelehnte Anträge in Gemeindeversammlungen nochmals an der Urne abstimmen dürfen. (Symbolbild)
Keystone

An Baselbieter Gemeindeversammlungen sollen künftig abgelehnte Vorlagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dies will der Baselbieter Regierungsrat, der am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung gegeben hat.

Keystone-SDA, chhi, sda

Mit der Gesetzesänderung können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einer bestimmten Zahl an Unterschriften erreichen, dass die ganze Gemeinde über einen Antrag, den die Gemeindeversammlung abgelehnt hatte, an der Urne abstimmen dürfen. Diese Neuerung würde in jenen Baselbieter Gemeinden gelten, die ordentliche Geschäfte an einer Gemeindeversammlung entscheidet.

Diese Abstimmungsmöglichkeit entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichts, und eine solches fakultatives Referendum hätten auch andere Kantone schon eingeführt, schreibt die Regierung in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Gemeindeangestellte in alle Ämter wählbar

Künftig sollen Angestellte der Gemeinden zudem in alle Behördenämter wählbar sein. Bislang dürfen sie nur in den Gemeinderat gewählt werden, nicht aber in weitere Gemeindebehörden wie Schulrat, Sozialhilfe oder Baubewilligungsbehörde. Dies würde das neuformulierte Gemeindegesetz allen Nebenbeschäftigten ermöglichen.

Für den Baselbieter Regierungsrat ist «nicht einsichtig», weshalb teilbeschäftigte Gemeindeangestellte nur in den Gemeinderat wählbar seien, nicht aber in andere Ämter. Für eine solche Doppelfunktion der Gemeindeangestellten benötigt es in Zukunft die Bewilligung durch den Regierungsrat.

Gemeinde mit eigener PUK

Auch sieht diese Teilrevision vor, dass Gemeinden eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen dürfen. Für diese Aufgabe würde der Kanton die Mitglieder der gemeindeeigenen Geschäftsprüfungskommission (GPK) ausbilden. Auch ein Handbuch für die Praxis will der Kanton erarbeiten. Der kommunalen PUK soll es «im Einzelfall» auch erlaubt sein, externe Hilfe einzuholen.

Die Teilrevision des Gemeindegesetzes wurde nötig, nachdem der Baselbieter Landrat drei parlamentarische Vorstösse an den Regierungsrat überwiesen hatte. Deren Anliegen sollen in dem neuformulierten Gesetz berücksichtigt werden. Letztlich wird der Landrat darüber entscheiden.