Die Baselbieter Regierung zeigt Verständnis dafür, dass die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) rechtlich gegen Medien vorgeht, um ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten. Dies schreibt sie in einer am Mittwoch veröffentlichten Interpellationsantwort.
In seiner Interpellation monierte ein Landrat der Grünen, dass die AMKB Steuergelder für Klagen gegen Journalisten missbrauche. Die AMKB hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass diverse Medien «persönlichkeitsverletzende Falschinformationen» in Umlauf gebracht hätten. Aus dem Jahresbericht 2018 war herauszulesen, dass für diese Rechtsstreitigkeiten rund 300'000 Franken aufgewendet worden waren.
In der Interpellation wurde insbesondere kritisiert, dass die AMKB Geld, die sie vom Kanton für Arbeitsmarktkontrollen erhalte, für Rechtsstreitigkeiten aufwende, welche in erster Linie die Vorgängerorganisation Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) betreffe. Diese war wiederholt wegen Unregelmässigkeiten in die Schlagzeilen geraten und inhaltlich auch von der Regierung gerügt worden.
Die Regierung stellt in ihrer Interpellationsantwort nun in Abrede, dass in diesem Fall in direkter Linie Steuergelder missbraucht worden seien. Wörtlich schreibt sie, «dass die erwähnten Rechtskosten (...) nicht den vom Kanton mitfinanzierten Sparten», sondern «bestenfalls den Gemeinkosten zu belasten wären».
Im Grundsatz hält es die Regierung aber auch für «nachvollziehbar», dass die AMKB für ihre Kontrolltätigkeit über die notwendige Akzeptanz in der Öffentlichkeit verfügen müsse «und sie gegebenenfalls Massnahmen ergreift, um diese aufrechtzuerhalten». Auch die AMKB selber hatte die Rechtskosten mit der Aufrechterhaltung des Vertrauens in der Öffentlichkeit gerechtfertigt.
Beim Rechtsstreit gegen die «Basler Zeitung» wurde inzwischen vor der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts Basel-Stadt eine Einigung erzielt. Mitte Juli gewährte die Zeitung der AMKB eine Seite für ein Rechtfertigungsinterview mit sich selber.
Zurück zur Startseite