Verwaltung Baselbieter Regierung überweist eGovernment-Gesetz an den Landrat

SDA

22.4.2020 - 12:49

Die Baselbieter Regierung hat das neue eGovernment-Gesetz an den Landrat überwiesen. Die Vernehmlassung sei positiv ausgefallen.

Im Kanton Baselland sollen die Bevölkerung und Unternehmen Geschäfte mit den Behörden in Zukunft einfach und zeitsparend über das Internet abwickeln können. Die rechtliche Grundlage dafür soll ein neues eGovernment-Gesetz bilden, welches die Baselbieter Regierung gemäss Mitteilung vom Mittwoch nun an den Landrat überwiesen hat.

Die Regierung hatte dieses neue Gesetz letzten September in die Vernehmlassung geschickt. Alle teilnehmenden politischen Parteien, Verbände und Gemeinden hätten das neue Gesetz begrüsst und würden die Vorlage unterstützen, heisst es weiter in der Mitteilung. Erwartet werde eine rasche Umsetzung der Digitalisierung nach Annahme des Gesetzes, wobei keine Nachteile für Personen und Organisationen entstehen dürften, die den digitalen Weg nicht nutzen möchten.

Das eGovernment-Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung der sich derzeit im Aufbau befindenden Online-Service-Plattform des Kantons Baselland. Im Weiteren schafft das Gesetz die Rechtsgrundlage für die elektronische Zahlung und Rechnungsstellung. Auch die Nutzung der Plattform durch Gemeinden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben wird geregelt.

Das neue Gesetz ist nach Angaben der Regierung das erste Ergebnis des Programms «Digitale Verwaltung 2022». Dieses hatte der Landrat im Oktober 2018 einstimmig verabschiedet. Zugleich bewilligte das Parlament für die Umsetzung der in diesem Programm enthaltenen Massnahmen 7,6 Millionen Franken.

Zurück zur Startseite