Die Baselbieter Regierung will 36,3 Millionen Franken an Unternehmen auszahlen, die wegen der Corona-Pandemie finanzielle Einbussen erleiden. Sie beantragt dem Landrat eine entsprechende Ausgabe. Der Bund wird ein Grossteil des Geldes wieder dem Kanton zurückzahlen.
Der Bundesrat will die Umsatzeinbussen mit Härtefallhilfen auch im Jahr 2022 weiterführen und bereitet derzeit eine entsprechende Verordnung vor, wie die Regierung am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Der Bund beabsichtigt, neue Härtefallhilfen während des laufenden Jahres 2022 wieder an die Kantone zurückzuzahlen. Bei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken will sich der Bund mit 70 Prozent beteiligen. Liegt der Umsatz über 5 Millionen Franken will der Bund sogar 100 Prozent an die Kantone zurückzahlen. Die entsprechende Bundes-Verordnung tritt frühestens im April 2022 in Kraft.
Die Baselbieter Regierung will deshalb «bereits jetzt» eine «rasche Umsetzung» der Härtefall-Massnahmen, wie sie in der Mitteilung schrieb. Sie beantragt beim Landrat eine Ausgabenbewilligung von 36,3 Millionen Franken. Das Baselbieter Parlament soll schon am 27. Januar darüber entscheiden.
Mit diesen 36,3 Millionen Franken will die Regierung Unternehmen unterstützen, die ihre ungedeckten Kosten wegen der Pandemie belegen können. Diese Härtefallhilfe ist für das erste Halbjahr 2022 gedacht. Anfallende Lohnkosten hingegen werden durch Kurzarbeitsentschädigungen oder durch Beiträge der Erwerbsersatzordnung (EO) gedeckt.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Kanton Basel-Landschaft gemäss Mitteilung 97 Millionen Franken Härtefallhilfe an Unternehmen ausbezahlt. Diese 97 Millionen Franken wird der Kanton nicht mehr zurückerhalten. Zudem hat der Kanton 4 Millionen Franken an Krediten gewährt.