Regierungsrat BL Baselbieter Regierung will Steuersenkung für Öko-Motorfahrzeuge

scmi, sda

7.6.2023 - 10:55

Elektrofahrzeuge sollen im Kanton Basel-Landschaft mit der Revision des Motorfahrzeugsteuer-Gesetzes weiter gefördert werden. (Archivbild)
Elektrofahrzeuge sollen im Kanton Basel-Landschaft mit der Revision des Motorfahrzeugsteuer-Gesetzes weiter gefördert werden. (Archivbild)
Keystone

Die Baselbieter Regierung will Steuerermässigungen für emissionsarme und energieeffiziente Motorfahrzeuge. So sollen elektrische und Wasserstoff-Fahrzeuge zusätzlich gefördert werden. Neu sollen nebst Personenwagen, Lastwagen und Sattelschleppern auch Lieferwagen und Motorräder gefördert werden, wie die der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte.

Keystone-SDA, scmi, sda

Dazu hat er eine entsprechende Revision des Gesetzes über die Motorfahrzeugsteuer an den Landrat überwiesen. Die Gesetzesrevision richte sich nach der kantonalen Klimastrategie aus, schreibt die Regierung.

Ausschlaggebend für die Motorfahrzeugsteuern sind das Gewicht und der CO2-Ausstoss. Für emissionsarme Personenwagen wird der Bonus ab 2024 von 300 auf 450 Franken erhöht. Autos mit reinem Elektro- und Wasserstroffantrieb und Hybridfahrzeug erhalten diese Ermässigung, sobald sie in Verkehr gesetzt werden sowie für die drei Folgejahre.

Bei Lieferwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb werden neu Steuerermässigungen von 450 Franken für die ersten vier Jahre gewährt. Lastwagen und Sattelschlepper mit solchen Antrieben erhalten neu für sechs Jahre eine Steuerreduktion von 75 Prozent. Damit werde ein wirksamer Anreiz für den Erwerb solcher Fahrzeuge geschaffen, heisst es in der Mitteilung. Für Elektro- und Wasserstoff-Motorräder ist neu eine Steuerermässigung von einem Drittel auf die Gewichtssteuer vorgesehen.

40 Prozent emissionsarme Autos als Ziel

Emissionsarme Personenwagen mit einem CO2-Ausstoss von 70 bis 129 Gramm pro Kilo erhalten bis 2026 eine Steuerermässigung von 150 Franken, die nach einer Übergangsfrist Ende 2026 aufgehoben wird. Die Steuerzuschläge betragen unverändert maximal 300 Franken.

Alle Steuerermässigungen werden bei den genannten Fahrzeugtypen so lange gewährt, bis sie sich auf dem Markt durchgesetzt haben, wie die Regierung weiter schreibt. Sofern nach drei aufeinanderfolgenden Jahren 40 Prozent der neu in den Verkehr gesetzten Fahrzeuge Elektro- oder Wasserstoffantrieb aufweisen, werden die Ermässigungen im Folgejahr aufgehoben. Hybridfahrzeuge sollen ab 2029 keine Förderung mehr erhalten.