Anklage Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber muss vor Gericht

SDA

28.9.2020 - 10:09

Gegen den Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber wird wegen der ZAK-Affäre Anklage erhoben.
Gegen den Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber wird wegen der ZAK-Affäre Anklage erhoben.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Baselbieter SVP-Regierungsrat Thomas Weber muss sich vor Gericht verantworten. Grund ist die Affäre um die ehemalige Zentrale Arbeitsmarktkontrolle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (ZAK).

Gegen Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Weber werde Anklage erhoben, teilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft am Montag mit. Die umfangreichen Untersuchungen im Fallkomplex ZAK seien nun abgeschlossen. Eingeleitet worden war das Verfahren gegen den seit 2013 amtierenden Regierungsrat im August 2018.

Neben Weber muss sich ein weiterer Mitarbeiter der Kantonsverwaltung vor dem Strafgericht verantworten. Das Verfahren gegen eine weitere in den Fall involvierte Person sei dagegen eingestellt worden.

Ungetreue Geschäftsführung

Die Anklage lautet auf ungetreue Amtsführung respektive Gehilfenschaft dazu, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, 2014 und 2015 dem Verein Zentrale Arbeitsmarktkontrolle durch pflichtwidriges Verhalten einen finanziellen Vorteil von jährlich gut 100'000 Franken zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft verschafft zu haben.

Die Pauschalentschädigung der ZAK war von 2010 bis 2013 von 380'000 auf 650'000 Franken erhöht worden. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, dass sie es möglicherweise unterlassen haben abzuklären oder abklären zu lassen, ob diese von den ZAK-Verantwortlichen geforderte Pauschalentschädigung gerechtfertigt war.

Die nun abgeschlossene Strafuntersuchung war vor etwas mehr als zwei Jahren gemäss damaligen Angaben der Staatsanwaltschaft insbesondere aufgrund von Zeugenaussagen eines ehemaligen Mitarbeiters von Webers Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion eröffnet worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor schon Anfang Sommer 2018 mitgeteilt, dass sie im Rahmen des ZAK-Verfahrens auf «Aspekte gestossen ist, die Regierungsrat Weber betreffen könnten». Zwei Ausstandsbegehren der Staatsanwaltschaft wurden vom Baselbieter Kantonsgericht in der Folge abgelehnt.

Die sozialpartnerschaftliche ZAK war bis Ende 2016 für die Schwarzarbeitskontrollen im Baselbieter Baugewerbe verantwortlich. Sie hatte die Kontrolltätigkeit jedoch ausgelagert, was gemäss einem Rechtsgutachten der Regierung dem Grundgedanken im kantonalen Schwarzarbeitsgesetz widersprach.

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