Steuervorlage 17 Baselbieter SV 17-Umsetzung kommt vor's Volk

SDA

6.6.2019 - 14:14

Bei der kantonalen Umsetzung der SV 17 ist der Baselbieter Landrat am Donnerstag erneut seiner Finanzkommission gefolgt. Linke Änderungsanträge insbesondere zum Gewinnsteuersatz blieben auch in der zweiten Lesung chancenlos. Nun hat das Volk das letzte Wort.

Nach der ersten Lesung vom 9. Mai stand der Gewinnsteuersatz bei 13,45 Prozent. Statt höheren Familienzulagen zulasten der Firmen enthielt das kantonale SV17-Umsetzungspaket überdies höhere Prämienverbilligungen, welche die Regierung versprochen hatte.

Der SP reichte das nicht; sie legte nun mit einem Antrag von 14,2 Prozent Steuern auf Gewinne einen neuen Vorschlag auf den Tisch. Damit wollte sie Steuerausfälle vermeiden, die zulasten des Mittelstandes und kantonaler Leistungen gingen. Mit der SP im Boot könnte man eine risikobehaftete Volksabstimmung vermeiden.

Als weitere Bedingungen verlangte die SP von der Regierung ein klares Bekenntnis, die Prämienverbilligungen nicht bald wieder zusammenzustreichen, sowie als Beitrag der Wirtschaft um 20 Franken erhöhte Familienzulagen. In der ersten Lesung im Mai war ihre Forderung von 30 Franken dafür abgeblitzt.

Rechte blieb hart

Die Ratsrechte gab sich überrascht und befand die SP-Forderungen als unzumutbar für die KMU angesichts des Steuerwettbewerbs. Die SVP beklagte linkes KMU-«Bashing» und ökonomische Weltfremdheit; nur Firmen schafften selbsttragende Arbeitsplätze zugunsten der Gesellschaft. Überdies seien Medien linke Wasserträger.

Als Referenz nannten Bürgerliche mit Finanzdirektor Anton Lauber Basel-Stadt, das seine Umsetzung mit einem Gewinnsteuersatz von 13 Prozent deutlich angenommen hat. SVP und FDP warnten vor Abwanderung, wenn Baselland zu hoch bleibt. Lauber schätzte die Schmerzgrenze bei 14 Prozent; darüber liefen wohl Firmen davon.

Für die FDP ist der Familienzulagen-Ansatz eine Art «Kopfsteuer» – das sei doch unsozial. Vor dem Volk müsse man sich also nicht fürchten, arbeite doch der Grossteil der Leute bei KMU. Das Nein im Kanton Solothurn zur SV17-Umsetzung wurde kontrovers interpretiert; für Lauber ist das Baselbieter Paket breiter verträglich als jenes.

Erfolglose grüne Vermittlung

Die CVP plädierte für Kompromissbereitschaft und lehnte die SP-Anträge ab. Die Grünen – mit Sukkurs der EVP – versuchten derweil mit einem Antrag von 13,94 Prozent eine Brücke zu bauen, um eine Abstimmung zu vermeiden. Die Differenz liege bei rund zehn Millionen Franken, was im Rahmen der «Prognoseunschärfe» liege.

Lauber sah das Baselbiet im Schweizer Vergleich mit 13,45 Prozent Gewinnsteuersatz an aktuell 14. Stelle, also recht eingemittet. Der Vorschlag der Grünen brächte vielleicht zehn Millionen mehr ein, könnte aber auch soviel abwandern lassen, sagte er. Dies lasen die Grünen wiederum als Kompromiss-Spielraum zugunsten ihres Vorschlags.

Nach dreistündiger Debatte zog das Baselbieter Parlament zwar den Vorschlag der Grünen jenem der SP mit 64 gegen 21 Stimmen vor, lehnte ihn dann aber mit 52 gegen 33 Stimmen klar ab. In der Schlussabstimmung verweigerte die Linke dann grossteils die Zustimmung, weshalb die Vorlage mit 57 gegen 23 Stimmen durchkam.

Obligatorisches Referendum

Im Kanton Basel-Landschaft muss eine Gesetzesvorlage dann nicht zwingend dem Volk vorgelegt werden, wenn mindestens vier Fünftel des Parlamentes zustimmen. Dieses Quorum wäre angesichts der Präsenz diesmal bei 68 Stimmen gelegen, wurde also deutlich verpasst. Der Urnengang dürfte am 24. November stattfinden.

Die verabschiedete kantonale Vorlage legt im Übrigen die Dividendensteuer bei 60 Prozent fest. Beim sozialen Ausgleich setzt die bürgerliche Mehrheit statt höheren Familienzulagen, welche die Firmen zahlen müssten, auf einen Betreuungskostenabzug und mehr Prämienverbilligungen zulasten des Staates.

Auslöserin für die kantonalen Reformen ist die Bundes-Steuervorlage 17 (SV17), welche international kritisierte Sonderregeln für Statusgeselschaften abschafft. Die SV17 ist inzwischen in der am 19. Mai angenommenen «Staf»-Vorlage des Bundes aufgegangen, welche die Unternehmenssteuerreform mit einer AHV-Finanzierungsänderung bündelt.

Zurück zur Startseite