Regierungsrat BL Baselbieter Verwaltung will digital informieren

chhi, sda

10.11.2021 - 14:29

Das Baselbieter Amtsblatt soll vor allem im Internet verbreitet werden. Ab 2023 könnte die gedruckte Ausgabe gebührenpflichtig werden. (Symbolbild)
Das Baselbieter Amtsblatt soll vor allem im Internet verbreitet werden. Ab 2023 könnte die gedruckte Ausgabe gebührenpflichtig werden. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Basel-Landschaft sollen amtliche Publikationen auch im Internet verbreitet werden. Dafür benötigt es rechtlich ein Publikationsgesetz, das die Baselbieter Regierung am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.

Keystone-SDA, chhi, sda

Bisher kannte der Kanton Basel-Landschaft kein Publikationsgesetz, wie es in der Mitteilung weiter hiess. Die Regierung will nun die gesetzliche Grundlage schaffen, dass die Verwaltung Bekanntmachungen auch im Internet veröffentlichen darf. Das betrifft insbesondere das Amtsblatt des Kantons, das ab 2023 online publiziert werden soll. Aber auch Baugesuchsunterlagen sollen im Internet zugänglich sein.

Um Personen nicht auszuschliessen, die keinen Internet-Zugang haben, sieht das Publikationsgesetz auch einen sogenannten «Print-on-demand-Service» vor. Das heisst, Druckausgaben können auchh bestellt werden.

Im Gesetz steht, dass der Regierungsrat die Gebühren für die gedruckte Ausgabe des kantonalen Amtsblattes festlegt, wie die Landeskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Angedacht seien fünf Franken pro Ausgabe, was pro Jahr 260 Franken entsprechen würden. Als Variante könnte man sich das Amtsblatt auf der Landeskanzlei ausdrucken lassen, was dann gratis wäre. «Künftig wird jedoch die digitale Fassung der Publikation massgebend sein», hiess es in der Mitteilung.

Die Vernehmlassung dauert bis am 10. Februar 2022.