Landrat BL Baselland schafft ein neues Gesetz zum Staatssbeitragscontrolling

SDA

13.6.2019 - 11:52

Baselland erhält ein neues Gesetz für ein systematisches Controlling von Empfängern von Staatsbeiträgen. Der Landrat hat den Gesetzesentwurf am Donnerstag in erster Lesung ohne Änderungen durchgewinkt. Mit ihrem Antrag auf Nichteintreten blieb die FDP alleine.

Dass der Kanton Subventionsempfänger, die als Dritte eigentliche Staatsaufgaben übernehmen, genau kontrollieren soll, war im Grundsatz unbestritten. Der Präsident der Finanzkommission wies in der Debatte auf den Präzedenzfall der Postauto AG hin, die mit unstatthaften Gewinnanhäufungen für Negativschlagzeilen gesorgt hatte.

Mit 620 Millionen Franken jährlich gehe es um eine stattliche Summe, die der Kanton vergebe, sagte Finanzdirektor Anton Lauber. Deshalb sei ein eigenes Gesetz durchaus angebracht.

Dies wurde aber von der FDP-Fraktion bestritten. Der Gesetzesentwurf führe eine Liste von Verwaltungsakten auf, die einen unvoraussehbaren Aufwand mit sich bringe, sagte ein FDP-Sprecher . Das Controlling liesse sich auch über das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) regeln. Mit ihrem Antrag auf Nichteintreten blieb die FDP aber allein auf weiter Flur. Der Landrat stimmte mit grossem Mehr für Eintreten.

In der Finanzkommission umstritten

Das heisst aber nicht, dass der Gesetzesentwurf der Regierung nur bei der FDP umstritten war. Die Finanzkommission hatte in ihrer Vorberatung einige Punkte aus der Regierungsvorlage bereinigt. Unter anderem wurde der Beitrags-Schwellenwert, der die Beitragsempfänger dazu verpflichtet, Gewinne beziehungsweise Rücklagen separat auszuweisen, von 20'000 auf 100'000 Franken erhöht.

Erhöht hatte die Kommission auch den den maximalen Anteil von Rücklagen am Betriebsaufwand, dies von 20 auf 25 Prozent.

Andere Änderungsanträge waren in der Kommissionsberatung abgelehnt worden. So zum Beispiel jener, die Formulierung zu streichen, dass Finanzhilfe «wenn möglich» als «Anschubfinanzierung» zu verstehen sei. Desgleichen verblieb die Formulierung, dass Beiträge «in der Regel höchstens für vier Jahre» ausgerichtet werden, im Gesetzesentwurf. Ein Streichungsantrag unterlag mit Stichentscheid des Präsidenten knapp.

Der Landrat kam in der ersten Lesung aber nicht auf die in der Kommissionsberatung umstrittenen Punkte zurück. Der Gesetzesentwurf wurde ohne Einwände in die zweite Lesung geschickt.

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