Grundrechte Baselland stärkt mit Rahmengesetz die Behindertenrechte

dosp, sda

24.8.2022 - 15:10

Das Baselbieter Rahmengesetz zur Stärkung der Behindertenrechte will die Inklusion in der Arbeitswelt verstärken (Symbolbild).
Das Baselbieter Rahmengesetz zur Stärkung der Behindertenrechte will die Inklusion in der Arbeitswelt verstärken (Symbolbild).
Keystone

Baselland will eine gesetzliche Grundlage zur Stärkung der Behindertenrechte schaffen. Der Kanton hat als formulierten Gegenvorschlag zu einer entsprechenden Volksinitiative ein Rahmengesetz ausgearbeitet.

Keystone-SDA, dosp, sda

Das Rahmengesetz decke die Forderungen der 2017 zustande gekommenen Initiative vollständig ab und gehe teilweise darüber hinaus, teilte die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportkommission am Mittwoch mit. Der Gesetzesentwurf wird nun nach einer als erfolgreich taxierten Vernehmlassung dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Unterschied zur Volksinitiative, die eine Verankerung der Behindertengleichstellung auf Verfassungsebene verlangte, formuliere der von der Regierung vorgelegte Entwurf zum Rahmengesetz die Rechtsansprüche der Betroffenen und lege das Verfahren zu deren Durchsetzung fest, heisst es.

Dabei würden die Gemeinden dazu verpflichtet, die Umsetzung des Rahmengesetzes für ihren Zuständigkeitsbereich in einem Reglement zu konkretisieren.

Hilfe für schreibunfähige Stimmberechtigte

Als Beispiel soll die Ausübung der politischen Rechte einem breiteren Kreis von Menschen mit Behinderungen gewährt werden. So sollen schreibunfähige Stimmberechtigte kantonale Initiativen und Referenden von Stellvertretern unterzeichnen lassen können.

Als weiteres Beispiel sind Massnahmen für eine Verbesserung der Gleichstellung im Bildungsbereich und in der Arbeitswelt vorgesehen. Und im Raumplanungs- und Baugesetz sollen die Bestimmungen zur «Behindertengerechten Bauweise» unter dem Titel «Hindernisfreies Bauen» neu formuliert werden.

Der Entwurf zum Rahmengesetz geht nun an den Landrat. Geplant ist, dass es 2024 als eines der ersten kantonalen Gesetze zur Behindertengleichstellung in Kraft treten kann.