Regierungsrat BL Baselland will Sozialhilfe-Rückerstattung auf Vermögen einschränken

dosp, sda

15.2.2023 - 11:05

In Baselland soll das Erwerbseinkommen nicht mehr zur Begleichung von Sozialhilfeschulden beigezogen werden (Symbolbild).
In Baselland soll das Erwerbseinkommen nicht mehr zur Begleichung von Sozialhilfeschulden beigezogen werden (Symbolbild).
Keystone

Das Erwerbseinkommen soll in Baselland nicht mehr für die Begleichung von Sozialhilfeschulden angetastet werden. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Gesetzesanpassung in die Vernehmlassung geschickt, wie sie am Mittwoch mitteilte.

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Zukünftig sollen nur noch Vermögenswerte zur nachträglichen Begleichung von Sozialhilfeschulden beigezogen werden, so der Vorschlag der Regierung, der nach deren Angaben in Absprache mit den Gemeinden erfolgt.

Die noch geltende Regelung, wonach sowohl das Vermögen als auch Erwerbseinkommen angetastet werden können, habe zu «problematischen und stossenden» Fällen geführt, schreibt die Regierung.

Dies sei insbesondere bei Ehen und eingetragenen Partnerschaften der Fall, die nach Ende der Unterstützung durch die Sozialhilfe eingegangen wurden. Die nachträgliche Belastung des Erwerbseinkommens habe auch zu Fehlanreizen geführt, dass sich ein Ausstieg aus der Sozialhilfe nicht lohne.