Das Baselbieter Sozialamt hat im vergangenen Jahr für 648 unterhaltsberechtigte Personen eine Alimentenbevorschussung von insgesamt 5,15 Millionen Franken ausgerichtet. Davon konnten 2,44 Millionen Franken wieder eingebracht werden.
Dies entspreche einer Einbringungsquote von 47,5 Prozent, teilte die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion am Mittwoch mit. 2017 hatte die Einbringungsqote bei 4,91 Millionen Franken Alimentenvorschussung noch 51,2 Prozent betragen – 2018 waren es bei 5,01 Millionen Franken 48,1 Prozent.
In den letzten drei Jahren musste der Kanton Baselland vermehrt einspringen, weil Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sind. So waren 2017 insgesamt 631 unterhaltsberechtigte Personen mit 853 Kindern davon betroffen, 2018 waren es 635 Berechtigte mit 864 Kindern und vergangenes Jahr 648 Personen mit 886 Kindern.
Die Komplexität der Gesuche hätte zugenommen und die Tätigkeit gestalte sich teilweise nicht konfliktfrei, heisst es weiter in der Mitteilung. Zudem sei es auch immer schwieriger, das Geld einzutreiben. Dies, weil die betroffenen Personen vermehrt unter dem Existenzminimum oder nur knapp darüber leben würden und somit nicht mehr der gesamte Betrag gepfändet werden könne.
Auf den 1. Januar 2022 tritt die Inkassohilfeverordnung des Bundesrats in Kraft. Unterhaltsberechtigte Personen werden demnach künftig in allen Kantonen gleich behandelt, wenn sie die Unterhaltsbeiträge nicht erhalten. Das Kantonale Sozialamt wird laut Mitteilung prüfen, ob gesetzliche Anpassungen im Kanton Baselland notwendig sind.
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