BundesgerichtBasler Bettelverbot: Beide Parteien zufrieden mit Urteil
zs, sda
6.4.2023 - 13:23
Das Basler Bettelverbot für öffentliche Parks ist laut Bundesgerichtsentscheid unverhältnismässig. Der Entscheid ist gemäss Kantonsangaben per sofort gültig. Die Basler Sektion der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) wertet das Urteil als Erfolg.
Keystone-SDA, zs, sda
06.04.2023, 13:23
SDA
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS), der Gesellschaft für bedrohte Völker, von Schwarzer Peter, einem Verein für Gassenarbeit und zwei Privatpersonen gegen das partielle Bettelverbot des Kantons Basel-Stadt teilweise gutgeheissen.
Das Bettelverbot in Parks hat das Bundesgericht aufgehoben, weil es sich nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse rechtfertigen lässt. Parkbesucher seien mit dem Verbot von aufdringlichem oder aggressivem Betteln ausreichend geschützt, heisst es im am Donnerstag veröffentlichten Urteil des höchsten Schweizer Gerichts.
Den Beschwerdeführenden werden die Gerichtskosten von 1500 auferlegt, der Kanton Basel-Stadt muss ihnen jedoch für das bundesgerichtliche Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung von 1500 Franken bezahlen.
DJS-Mitglied Christian von Wartburg wertet das Urteil als Erfolg. Das Bundesgericht habe verhältnismässig und menschenrechtskonform entschieden, sagte er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dass das Bundesgericht ein Verbot aufhebe, komme äusserst selten vor. Das Gericht mache wichtige Klarstellungen und Einschränkungen in Bezug aus das bestehende Bettelverbot, sagt er.
Zufrieden mit dem Entscheid ist der Anwalt und Basler SP-Grossrat von Wartburg auch deshalb, weil die angedrohte Busse bei passivem Betteln gemäss Bundesgerichtsentscheid nur dann grundrechtskonform ist, wenn zuvor «mildere Massnahmen» ergriffen wurden, um das Bettelverbot durchzusetzen.
Auch Kanton zufrieden
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement begrüsse den Entscheid des Bundesgerichts, dass die seit 1. September 2021 gültige Regelung grundsätzlich grundrechtskonform sei, sagte Sprecher Toprak Yerguz auf Anfrage.
Der Entscheid sei per sofort gültig. In Parkanlagen würden ab sofort keine Ordnungsbussen verteilt. «Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass in Parks sowieso sehr selten gebettelt wurde, weil dort die Passantenfrequenz wesentlich tiefer ist als auf den Strassen.»
Wichtig sei anzumerken, dass das Bundesgericht nur beim passiven Betteln in den Parkanlagen eine Aufhebung der aktuellen Regelung verlangt. Das aggressive oder nötigende Betteln sei in den Parkanlagen weiterhin verboten und dürfe gebüsst werden, sagte Yerguz.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement will nun prüfen, inwiefern «mildere Mittel» vor dem Aussprechen einer Busse in einer Verordnung verankert werden können. Die Kantonspolizei habe bereits bisher beim passiven Betteln zuerst auf die geltende Regelung aufmerksam gemacht und erst bei erneuter Nichtbeachtung zur Ordnungsbusse gegriffen, heisst es weiter.
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