OberaufsichtBasler GPK empfiehlt Anpassung des Kantonalbankgesetzes
SDA
23.6.2020 - 14:23
Die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rats (GPK) zeigt sich in ihrem Geschäftsbericht 2019 grundsätzlich zufrieden mit der Arbeit von Regierung und Verwaltung. Handlungsbedarf sieht das Gremium jedoch unter anderem beim Kantonalbankgesetz und einmal mehr bei den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB).
Die GPK empfiehlt, das Kantonalbankgesetz bezüglich Konzernbildung und -führung sowie Abgeltung der Staatsgarantie für die Basler Kantonalbank (BKB) zu präzisieren respektive anzupassen, wie das Gremium am Dienstag vor den Medien bekanntgab. Hintergrund ist die vollständige Übernahme der Bank Cler durch die BKB vor zwei Jahren.
Knackpunkt dabei ist für die GPK die starke organisatorische Integration mit engeren personellen Verflechtungen zwischen BKB und Bank Cler. Was die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie betrifft, empfiehlt die GPK, diese jährlich statt nur alle vier Jahre zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
Die GPK folgt damit der Finanzkontrolle, welche von der Kommission in dieser Angelegenheit konsultiert worden war. Zuvor hatte die Regierung der GPK bekanntgegeben, dass sich das leicht erhöhte Haftungsrisiko für die BKB aus der verstärkten Konzernintegration mittels Staatsgarantie auch indirekt auf den Kanton durchschlage.
42 Empfehlungen an die Regierung
Insgesamt richtet die GPK in ihrem Jahresbericht 42 Empfehlungen an die Regierung. Zu den Kritikpunkten gehören das nach wie vor ausstehende Museumsgesetz und das fehlende neue Kulturleitbild. Das Präsidialdepartement lasse sich dafür «unverständlich viel Zeit», hält das Oberaufsichtsgremium in seinem Bericht fest. Die GPK fordert, dass bis Ende August 2020 sowohl das Museumsgesetz als auch die Endfassung des neuen Kulturleitbilds vorliegen sollen.
«Wir sind klar der Ansicht, dass diese Arbeiten nun abgeschlossen werden müssen, damit in der Kulturpolitik des Kantons endlich Klarheit herrscht. Wir sind ungeduldig», sagte GPK-Präsident Christian von Wartburg (SP). Wenige Stunden nach der GPK-Medienkonferenz teilte die Regierung mit, dass sie dem Grossen Rat nun die Vorlage für die definitive Teilrevision des Museumsgesetzes vorlege.
Sorgen bereiten der Kommission zudem die Verzögerung beim Neubau des Naturhistorischen Museums und des Staatsarchivs. Statt wie geplant 2023 soll dieser Neubau beim Bahnhof St. Johann erst 2026 fertiggestellt sein. Das Hochbauamt macht gemäss Bericht unter anderem «eine bewusst kritische Überprüfung der Realisierungstermine im Rahmen der Planungsphase» für die Verzögerungen verantwortlich.
Ebenfalls um drei Jahre – auf Herbst 2021 – wird sich die Fertigstellung des Neubaus des Amts für Umwelt und Energie am Fischmarkt verzögern, was gemäss der Regierung «auf Arbeiten zur Vereinfachung der Kostenreduktion» und archäologische Grabungen zurückzuführen ist. Von Wartburg bezeichnete die Planungen für diese beide Neubauten als «unsorgfältig».
BVB übernehmen Sicherheitskosten von rund 200'00 Franken
Weiter monierte die GPK, dass die Schlussabrechnung des im April 2016 eröffneten Erweiterungsbau des Kunstmuseums noch immer nicht vorhanden ist. Dieses Vorgehen sei fragwürdig und werfe kein gutes Licht auf die Projektorganisation des Kantons in Bezug auf Bauten, hält die Kommission in ihrem Bericht fest. Sie erwartet, dass diese Abrechnung «unverzüglich» vorgelegt wird.
Einmal mehr beschäftigte sich die GPK auch mit den BVB. So kritisiert sie, dass die BVB Sicherheitsvorkehrungen von rund 200'000 Franken für die Tramlinie 3 nach Saint-Louis nicht mindestens teilweise an die französischen Partner in Rechnung gestellt habe. Auf dem französischen Streckenabschnitt kam es immer wieder zu Angriffen mit Steinwürfen oder Laserpointer, weshalb die Tramlinie 3 nur noch mit Sicherheitspersonal über die Grenze fährt.
Die GPK empfiehlt, einen neuen Finanzierungsschlüssel mit Frankreich auszuhandeln, nachdem das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement eine Anpassung der Leistungsvereinbarung aufgrund des Betrages als nicht sinnvoll erachtet hatte.
«Auch wenn es heisst, dass es den BVB nun hervorragend geht: Wir bleiben misstrauisch. Leistungsvereinbarungen werden nicht sorgfältig überprüft – wir können nicht zufrieden sein», sagte von Wartburg.
Ein Thema, das die GPK zudem «umtreibt», ist die Anzahl Krebsbehandlungen im Kanton Basel-Stadt. Gemäss Angaben des Gesundheitsdepartements werden im Stadtkanton ein Drittel mehr solcher Behanlungen durchgeführt als in anderen Kantonen der Schweiz.
Weshalb dies der Fall ist, konnte das Gesundheitsdepartement allerdings gemäss der Kommission nicht erklären. Die GPK verlangt nun, dass die Regierung dieser Frage auf den Grund geht.
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