Grosser Rat BS Basler Grosser Rat bewilligt Schutzschirm für Grossveranstaltungen

dosp, sda

23.6.2021 - 09:38

Grossveranstaltungen wie die Art Basel können einen Schutzschirm für kurzfristige Absagen beantragen.
Grossveranstaltungen wie die Art Basel können einen Schutzschirm für kurzfristige Absagen beantragen.
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat für den vom Bundesrat eingeführten Schutzschirm für Grossveranstaltungen mit über 5000 Personen einen Kantonsbeitrag von 19 Millionen Franken bewilligt. Damit wird ab Juli die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Kultur-, Sport und Messebereich erleichtert.

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Das Geschäft war im Grossen Rat unbestritten. Die Durchführung von Grossveranstaltungen seien wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Standortattraktivität, so die Sprecherin der SP-Fraktion, die sich als einzige zu Wort meldete. Der Rat stimmte dem Antrag der Regierung und dem Begehren auf Dringlichkeit des Geschäfts mit lediglich einer Gegenstimme zu.

Die Regierung rechnet mit rund 50 Grossveranstaltungen, die im Zeitraum von Juli 2021 bis April 2022 Anrecht auf einen Schutzschirm haben. Knapp die Hälfte davon sind Fussballspiele des FC Basel. Weiter befinden sich 15 Kulturevents, wie das Jugendkulturfestival oder das Festival «Im Fluss» am Rhein, auf der Liste.

Auch für Fasnachtsveranstaltungen

Dazu kommen Messen wie die von Juni auf September verschobene Art Basel. Auch Fasnachtsveranstaltungen könnten davon profitieren, sagte Regierungspräsident Beat Jans (SP) auf eine entsprechende Frage aus dem Rat. Allerdings wäre hierfür eine spezifische Organisationsform für den eigentlich unorganisierten Anlass nötig, sagte er – ein Problem, das sich aber lösen lasse.

Mit dem Schutzschirm ist eine Ausfallentschädigung gemeint für den Fall, dass eine Grossveranstaltung wegen der epidemiologischen Lage kurzfristig abgesagt werden muss. Die Veranstalter müssen sich darum bewerben und tragen ihrerseits eine Franchise von 5000 Franken sowie einen Selbstbehalt von 10 Prozent.

Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen «mit überkantonaler Bedeutung» ist Ende Mai vom Bundesrat beschlossen worden. Die Kantone müssen für die Hälfte der Kosten aufkommen.