Grosser Rat BSBasler Grosser Rat erhöht Beiträge an das Marionettentheater
dosp, sda
8.12.2021 - 11:47
Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch der Übernahme der Subventionen an vier Kulturinstitutionen von der Kulturvertragspauschale zwischen den beiden Basel ins Kantonsbudget zugestimmt. Im Zug dieser Übernahmen erhöhte der Rat die Beiträge an das Basler Marionettentheater.
8.12.2021 - 11:47
SDA
Grundsätzlich handelte es sich um eine formelle Umstellung, die dem Stadtkanton für die Jahre 2022 bis 2026 beziehungsweise 2022 bis 2025 mit Ausnahme der erhöhten Beiträge an das Marionettentheater keine weiteren Kosten auferlegen. Entsprechend wurden die Anträge der Regierung und der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) unter dem Strich jeweils einstimmig angenommen.
Diskutiert wurde in erster Linie der Antrag der BKK, die Staatsbeiträge an das Marionettentheater um jährlich 30'000 auf 120'000 Franken zu erhöhen. Mit diesen zusätzlichen Gelder soll das Theater seine Techniker-Stelle von derzeit 50 auf 80 Prozent erhöhen können.
Zusammen mit der SVP und der FDP stellte sich die Regierung gegen den Erhöhungsantrag. Regierungspräsident Beat Jans (SP) warnte vor einem Präjudiz. Wenn der Grosse Rat die Beiträge erhöhe, schwäche er für künftige Subventionsbegehren die Verhandlungsposition der Regierung.
Der Grosse Rat folgte aber letztlich dem Antrag seiner Kommission und lehnte den Antrag der Regierung, der SVP und der FDP auf einen Verzicht der Subventionserhöhung mit 66 zu 26 Stimmen ab.
Bei den anderen betroffenen Institutionen handelt es sich um das Zentrum für neue Musik, Gare du Nord, die Basler Madrigalisten und das Junge Theater Basel. Diese Institutionen sind bis anhin über den Kulturvertrag zwischen den beiden Basel als überregionale Zentrumsleistungen zu einem grösseren Teil vom Kanton Baselland subventioniert worden.
Der für den Zeitraum ab 2022 erneuerte Kulturvertrag sieht nun vor, dass die Baselbieter Beiträge an die Zentrumsleistungen nicht mehr an die Institutionen, sondern an den Standortkanton Basel-Stadt fliessen. Dieser wird die Gelder zusammen mit seinen eigenen Beiträgen in derselben Grössenordnung wie bisher an die Institutionen weitergeben. Es handelt sich um Beiträge in der Höhe von 242’000 bis 495'000 Franken pro Jahr.
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