Grosser Rat BS Basler Grosser Rat gegen Vollstopp beim E-Voting für alle

SDA

27.6.2019 - 10:44

Der Basler Grosse Rat begegnet dem E-Voting mit Skepsis, will die Regierung aber nicht zum Vollstopp zwingen.
Der Basler Grosse Rat begegnet dem E-Voting mit Skepsis, will die Regierung aber nicht zum Vollstopp zwingen.
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Der Basler Grosse Rat möchte eine Ausweitung des E-Votings für alle Stimmberechtigte nicht grundsätzlich unterbinden. Er überwies eine Motion, die eine Notbremse verlangte, in Form eines unverbindlichen Anzugs.

Das Prinzip der elektronischen Stimmabgabe sorgt nach anfänglicher Euphorie je länger je mehr für Skepsis. Am Donnerstag hat der Bundesrat beschlossen, das E-Voting vorerst nicht als ordentlichen Stimmkanal zuzulassen. Gleichentags beauftragte der Basler Grosse Rat die Regierung, eine Ausweitung dieses Systems auf alle Stimmberechtigten kritisch zu hinterfragen.

Damit geht das Kantonsparlament aber nicht so weit, wie Vertreter des Grünen Bündnisses dies gerne gehabt hätten. Diese hatte in einer Motion verlangt, das Projekt einer Ausdehnung des E-Votings auf Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt spätestens innerhalb von sechs Monaten zu stoppen – für Auslandschweizer ist die elektronische Stimmabgabe bereits möglich.

Gegen grundsätzliches Verbot

Regierungsrat Hans-Peter Wessels plädierte in Vertretung von Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann dafür, nicht etwas zu verbieten, das es noch gar nicht gebe. Das E-Voting im Kanton befinde sich erst im Versuchsbetrieb, und bei Auslandschweizern habe es in bislang 37 Urnengängen störungsfrei funktioniert, sagte er.

Der Kanton nehme die Probleme, die sich bei verschiedenen Systemen herauskristallisiert hätten, aber ernst, sagte Wessels weiter. Aber man habe Vertrauen in die Verantwortlichen, die bei der Umsetzung Sicherheit vor Tempo setzten. Die Regierung befürworte eine breite und kritische Diskussion über das System, sei aber gegen ein grundsätzliches Verbot. Wessels bat den Rat deshalb, den Vorstoss in Form eines unverbindlicheren Anzugs zu überweisen.

Diesem Wunsch kam das Parlament schliesslich nach. Mit 48 gegen 33 Stimmen und bei 6 Enthaltungen überwies es den Vorstoss als Anzug.

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