Grosser Rat BS Basler Grosser Rat segnet Jagdgesetz für den Stadtkanton ab

dosp, sda

27.10.2021 - 10:37

Basel-Stadt will keine generelle Leinenpflicht für Hunde während der Wildtier-Schonzeit.
Basel-Stadt will keine generelle Leinenpflicht für Hunde während der Wildtier-Schonzeit.
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch ein neues Wildtier- und Jagdgesetz gutgeheissen. Bei der Vorbehandlung des Gesetzesentwurfs durch die vorberatende Kommission hatte vor allem die Leinenpflicht für Hunde für emotionale Diskussionen gesorgt.

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Das Gesetz sowie die Neukonzeption des regionalen Wildtiermanagements wurde mit 71 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Bislang war Basel-Stadt neben Genf, wo die private Jagd generell verboten ist, der einzige Kanton ohne Jagdgesetz. Das wurde nun nachgeholt, auch wenn sich das betroffene Gebiet im Stadtkanton auf «ein paar Bäume» beschränke, wie sich der Sprecher der LDP ausdrückte.

Die meisten Fraktionen, von SP bis SVP, bezeichneten den Entwurf als zeitgemässe gesetzliche Grundlage. Lediglich das Grün-Alternative Bündnis konnte sich mit dem Gesetzesentwurf nicht anfreunden. Das Gesetz fokussiere sich zu sehr auf die Jagd und zementiere einen veralteten Umgang mit der Tierwelt und der Natur, sagte die Fraktionssprecherin.

Das nun angenommene Gesetz sei ein letztlich emotional ausgehandelter Kompromiss, sagte die Präsidentin der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission. Für längere Diskussionen habe vor allem die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gesorgt.

Diese Leinenpflicht wird im Gesetz nun nicht generell festgelegt, wie das in den umliegenden Kantonen der Fall ist. Per Verordnung sollen der grösste Teil des auf Stadtgebiet liegenden Naherholungsraums Lange Erlen und allenfalls ein kleineres Gebiet auf Riehener Boden von der Leinenpflicht ausgenommen werden.

Die Kommissionsmehrheit teilte die Befürchtung nicht, dass diese Freilaufzonen zu einem «Hundetourismus» führen könnte. Dies, obwohl heute bereits 20 Prozent der Hundehalter in den Langen Erlen nicht im Stadtkanton wohnhaft seien, heisst es im Kommissionsbericht.