Grosser Rat BSBasler Grosser Rat spricht Geld für Tempo-30-Umsetzungskonzept
scmi, sda
16.10.2024 - 15:56
Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch mit 55 zu Stimmen 35 bei 4 Enthaltungen 410'000 Franken für die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts zur Einführung von Tempo 30 im Siedlungsgebiet bewilligt. Mit einem Massnahmenplan soll dabei der öffentliche Verkehr priorisiert und beschleunigt werden.
16.10.2024, 15:56
SDA
Die SP, das Grün-Alternative Bündnis (GAB) sowie die GLP waren dafür, die Fraktionen LDP, FDP und SVP gegen diese Ausgabenbewilligung. Die Mitte-EVP lehnte den Regierungsantrag ebenfalls ab, wobei es in dieser Fraktion auch 3 Ja-Stimmen gab.
Mit dem abgesegneten Konzept soll das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement zur Erfüllung der 2022 überwiesenen Motion von Raphael Fuhrer (Grüne) ein überarbeitetes Tempo-30-Netz vorschlagen. Dieses wird gegenüber dem heutigen Zustand weitere Strassenabschnitte umfassen, auf denen die Einführung von Tempo 30 vertiefter abgeklärt werden soll, wie es im Regierungsbeschluss heisst.
In den Augen der linken Ratsseite geht die Umsetzung zu schleppend voran. «Zwei Jahre sind vergangen und wir sprechen erst Geld für die Planung», kritisierte etwa Lisa Mathys (SP). LDP-Sprecher Daniel Hettich hingegen sagte, die Massnahmen führten aus der Sicht seiner Fraktion zu weit. «Den einen geht es zu langsam, den anderen zu schnell», sagte Bau- und Verkehrsdirektorin Esther Keller (GLP) im Schlussvotum. Es gelte aber, sorgfältig Abklärungen zu machen. Gestützt werde dies etwa durch den Entscheid des Bundesgericht zu Tempo 30 in der Feldbergstrasse.
Kompatibel mit dem geltenden Bundesgesetz
Gemäss Regierung ist die Motion Fuhrer kompatibel mit dem geltenden Bundesgesetz. Erste Abklärungen hätten ergeben, dass eine Vielzahl noch nicht verkehrsberuhigter Abschnitte die rechtlichen und planerischen Voraussetzungen von Tempo 30 erfüllen könnten.
Mit dem vom Parlament bewilligten Betrag werden auch Tempo-30-Zonen auf Strassenabschnitten eingeführt, für die gemäss aktuellem Bundesrecht keine formalen Verkehrsgutachten mehr erstellt werden müssen.
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