Der Basler Grosse Rat will kantonal keine Elternzeit einführen. Er hat am Mittwochabend eine SP-Motion nicht zur Umsetzung an die Regierung überwiesen. Das Anliegen soll aber weniger verbindlich als Anzug geprüft werden.
Der Entscheid, die Motion zweier SP-Grossrätinnen nur als Anzug statt als Motion an die Regierung zu überweisen, fiel mit 49 zu 48 Stimmen sehr knapp aus.
Somit folgte das Parlament der Empfehlung der Exekutive. Das Anliegen geniesse Sympathien des Regierungsrates, sagte Wirtschafts- und Sozialdirektor Christoph Brutschin (SP). Allerdings sei die Motion nur teilweise rechtlich zulässig, da eine Umsetzung gegen höheres Bundesgesetz verstossen würde.
Der Kanton habe keine Kompetenzen, eine Elternzeit bei privaten Arbeitgebern einzuführen, so Brutschin. Mit einer Überweisung als Anzug wolle man aber prüfen, was man erreichen könne.
LDP und SVP dagegen
LDP und SVP wollten gar nichts von einer Elternzeit auf Kantonsebene wissen. Sie wehrten sich auch gegen eine Überweisung als Anzug. Dies unter anderem mit der Begründung, dass das Thema derzeit bereits auf Bundesebene diskutiert werde. Zudem würden bei einer Umsetzung vor allem bereits privilegierte Kantonsangestellte in den Genuss einer Elternzeit kommen. CVP und FDP sprachen sich für eine Überweisung als Anzug aus.
SP und Grünes Bündnis plädierten erfolglos dafür, das Anliegen als Motion an die Regierung zu überweisen. Als Anzug würde das Anliegen als «Schubladenleiche» enden, sagte die SP-Motionärin. Sie betonte, dass man gleich lange Spiesse wolle und eine Elternzeit explizit nicht nur für Kantonsangestellte eingeführt werden soll.
Mit 66 zu 31 Stimmen bei einer 1 Enthaltung wurde die Motion schliesslich als Anzug an die Regierung überwiesen.
Die SP-Motion war vom Grossen Rat letzten Oktober in der ersten Runde mit 50 zu 47 Stimmen an die Regierung zur Berichterstattung überwiesen worden. Sie schlug im Kanton Basel-Stadt eine Elternzeit nach den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF) vor. Demnach soll der Stadtkanton zusätzlich zum bereits bestehenden Mutterschaftsurlaub 24 Wochen bezahlte Elternzeit einführen.
Von den 24 Wochen solle der Vater acht Wochen beziehen, die verbleibenden 16 Wochen sollen die Eltern frei unter sich aufteilen können. Die Elternzeit hätte zwischen der Geburt und der Einschulung des Kindes bezogen werden sollen.
Zurück zur Startseite