Grundrechte Basler Grossratskommission gegen kantonale Grundrechte für Primaten

dosp, sda

8.11.2021 - 09:40

Die Gorillas im Basler Zolli sollen keine kantonalen Grundrechte erhalten, meint die vorberatende Kommission im Grossen Rat.
Die Gorillas im Basler Zolli sollen keine kantonalen Grundrechte erhalten, meint die vorberatende Kommission im Grossen Rat.
Keystone

Ein Nein zur kantonalen Volksinitiative für die Gewährungen von verfassungsmässigen Grundrechten für Primaten empfiehlt die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Basler Grossen Rats. Wie bereits die Regierung verzichtet die Kommission auf einen Gegenvorschlag.

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Ausschlaggebend für die Nein-Empfehlungen sei vor allem die Auffassung gewesen, dass sich die Kantonsverfassung für die Festschreibung von Grundrechten auf Leben sowie körperliche und geistige Unversehrtheit nicht eigne, teilte die Kommission am Montag mit. Wenn überhaupt müsste diese wichtige ethische Frage auf Bundesebene beantwortet werden.

Die Kommission entschied sich somit aus formellen Gründen mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar für die Nein-Parole. Inhaltlich sei das Begehren aber auch auf Sympathien gestossen, heisst es weiter. Es sei an der Zeit, die Grenzziehung zwischen Mensch und Tier in ihrer Absolutheit zu überdenken, sei als Argument vorgebracht worden.

Das Volksbegehren für die Gewährung von Grundrechten für nichtmenschliche Primaten musste bereits einen gerichtlichen Umweg in Kauf nehmen. Regierung und Grosser Rat hatten die Initiative 2018 für rechtlich ungültig erklärt. Das Bundesgericht korrigierte diesen Entscheid 2020, so dass nun über das Begehren abgestimmt werden muss. Ein Abstimmungstermin steht noch nicht fest.