Grosser Rat BS Basler Grossratskommission nimmt zweiten Anlauf beim Rosentalturm

SDA

15.5.2020 - 14:28

Die Bau- und Raumplanungskommission des Basler Grossen Rats nimmt einen zweiten Anlauf beim Bebauungsplan für das geplante Hochhaus Rosentalturm auf dem Messeplatz. Im Juni 2019 hatte das Kantonsparlament einen ersten Bericht mit deutlichem Mehr zurückgewiesen.

Der maximal 110 Meter hohe Neubau soll das Parkhaus auf dem Basler Messeplatz ersetzen. Angedacht ist eine Mischnutzung mit Wohnungen, Büros, Hotelzimmern, Gastronomie sowie «quartierbezogenen Nutzungen», während die Messe die Parkplätze unter den Boden versetzen möchte.

Im Grundsatz war und ist der Neubau, den die Messe Schweiz nicht selber erstellen möchte, unbestritten. Verschiedene Details hatten aber dafür gesorgt, dass der Grosse Rat den Bericht zur Zonenänderung und zum Bebauungsplan Ende Juni 2019 an die Kommission zurückgewiesen hat. Umstritten waren vor allem die festgelegte Maximalzahl an Parkplätzen, der Anteil an gemeinnützigem Wohnbau und die Fällung geschützter Bäume auf der benachbarten Rosentalanlage.

Bäume müssen nicht gefällt werden

Der am Freitag veröffentlichte neue Bericht bezeichnet die Kommission selber als Kompromiss. Allerdings sind die Änderungen gegenüber dem ersten Bericht mit einer Ausnahme eher marginaler Natur. Die weitreichenste Neuerung ist, dass die Baulinie so angepasst wurde, dass elf geschützten Kastanienbäume auf der Rosentalanlage nicht mehr gefällt werden müssen. Dies war ein Punkt, den vor allem das Grüne Bündnis im Grossen Rat kritisiert hatte.

Andere, im ersten Anlauf von bürgerlichen Parlamentarierinnen kritisierte Punkte finden sich im neu vorlegten «Kompromiss» nach wie vor wieder. So wurde die maximal zugelassene Anzahl unterirdischer Parkplätze nach wie vor auf 1'143 festgelegt – die Regierung wollte 1'448 Parkplätze bewilligen, wie dies die Messe Schweiz beantragt hatte.

Auch beliess die Kommission die Zahl der pro Jahr maximal zulässigen Zufahrten bei 390'000 statt bei 580'259 Fahrten, wie dies die Regierung ursprünglich beantragt hatte.

Anteil gemeinnütziger Wohnungen bleibt

Keine wesentliche Änderung gegenüber dem ersten Bericht erfuhr auch der festgelegte Anteil an gemeinnützigem Wohnraum im Neubau. Es bleibt bei der Festlegung, dass 40 Prozent des Wohnanteils gemeinnütziger Natur sein soll. Neu wird dieser Anteil flächenmässig aber auf 10'000 Quadratmeter begrenzt. Dabei steht es dem künftigen Investor frei, diesen Anteil höher anzusetzen, wie es im Kommissionsbericht heisst.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der ersten Juni-Sitzung behandeln.

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