Betteln Basler Kirchen publizieren Handreichung zum Umgang mit Bettelnden

yedu, sda

2.12.2021 - 16:17

Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit dem 1. September stark eingeschränkt.
Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit dem 1. September stark eingeschränkt.
Keystone

In der Diskussion um Bettelnde melden sich nun auch die Kirchen und die Hilfsorganisationen zu Wort: Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt, die Caritas beider Basel, die Heilsarmee Basel und die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt haben gemeinsam eine sogenannte Handreichung und eine Website für den Umgang mit Bettelnden im Stadtkanton erarbeitet.

Keystone-SDA, yedu, sda

Die Website www.bettelninbasel.ch informiere unter anderem über Hilfsangebote in Basel und über die rechtliche Lage, teilten die beiden Kirchen und Hilfsorganisationen am Donnerstag mit. Ferner sind auf der Website Informationen über die Lebenssituation von Roma und Romnja zu finden.

In der sogenannten Handreichung schreiben die beiden Kirchen und Hilfsorganisationen, dass in der Diskussion um das Thema Betteln in Basel die Menschenwürde nicht verloren gehen dürfe. Benachteiligte Minderheiten und auch Ausländerinnen und Ausländer ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht würden «unsere Solidarität» brauchen.

Dass Menschen sich für ihre Reise in familiären oder dörflichen Gruppen organisierten, bedeute nicht, dass es sich um kriminelle Banden handle. Der «Zwang» zum Betteln entstehe aus Armut, heisst es im Flugblatt weiter.

«Begegnungen helfen»

Zudem betonten die beiden Kirchen und Hilfsorganisationen in ihrer Handreichung: Ein freundlicher Blick, ein Gruss oder ein paar Worte könnten eine Wertschätzung ausdrücken – unabhängig davon, ob man Geld gebe oder nicht. Begegnung würden helfen, Vorurteile abzubauen.

Gemäss der Mitteilung wollen die Kirchen und Hilfsorganisationen mit ihrem Handeln «Anstösse zur Auseinandersetzung und zum Finden eines persönlichen Umgangs» mit Bettelnden geben, der «weder pauschalisiert noch wegschaut».

Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit dem 1. September nur noch eingeschränkt erlaubt. Geahndet werden kann es mit Bussen von 50 bis 100 Franken.