Die fünf staatlichen Museen in Basel sollen mehr finanzielle Flexibilität und zugleich mehr Planungssicherheit erhalten. Hierfür soll im Museumsgesetz ein Vierjahres-Globalbudget eingeführt werden.
Ersetzt werden soll damit das bisherige Einjahres-Globaldbudget mit einem komplizierte Bonus-Malus-System, wie die Regierung mitteilte. Sie hat am Dienstag die Teilrevision des Museumsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Betroffen sind das Antikenmuseum, das Historisches Museum, das Kunstmuseum, das Museum der Kulturen und das Naturhistorisches Museum.
Mehr Selbständigkeit
Mit einem Globalkredit über jeweils vier Jahre will die Regierung den Wunsch der Museen nach mehr Selbständigkeit erfüllen. Die fünf Häuser können damit künftig zum Beispiel einfacher Rücklagen für grosse Ausstellungen bilden. Auch können sie Über- oder Unterschreitungen des Budgets auf das Folgejahr übertragen.
Weiter beinhaltet das überarbeitete Museumsgesetz auch «zeitgemässe Governance-Standards», wie es in der Mitteilung heisst. So werden die Zuständigkeiten des Präsidialdepartements, des Grossen Rats und der Museumskommissionen entflochten. Dass jemand gleich mehrere Funktionen gegenüber den Museen ausübt, soll künftig nicht mehr möglich sein.
Dass die fünf Museen nicht aus der Kantonsverwaltung ausgelagert werden sollen, hatte die Basler Regierung schon 2017 in ihrer neuen Museumsstrategie festgehalten. Im revidierten Museumsgesetz soll das Präsidialdepartement für die als kantonale Dienststellen geführten Museen zuständig bleiben und diese entsprechend den strategischen Vorgaben der Regierung führen.
Das Kantonsparlament seinerseits soll für die Museen die übergeordneten Leistungsziele festlegen, deren Umsetzung durch das Parlament kontrolliert wird. Die Museumskommissionen bleiben mit ihren bisherigen Aufgaben und Kompetenzen unangetastet, wie es in der Mitteilung heisst.
Gratiseintritt für Sammlungsaustellungen erlaubt
Als Novum sieht das Museumsgesetz überdies vor, dass die staatlichen Museen auf Eintrittsgebühren verzichten können, um so ein breiteres Publikum zu erreichen. Der freie Eintritt soll aber auf Sammlungspräsentationen beschränkt werden. Bei Sonderausstellungen sind Gratiseintritte nicht erlaubt.
Dass die Sammlungen der Museen im Kanton Basel-Stadt öffentlich zugänglich sein müssen, gilt weiterhin. Neu wird im Museumsgesetz festgehalten, dass Sammlungsgegenstände auch ausserhalb des Kantons Basel-Stadt gelagert werden dürfen, was aber de facto bereits Praxis ist.
Die Revision des Museumsgesetzes von 1999 geht nun bis zum 4. September in die Vernehmlassung. Neu oder klarer geregelt werden mit der Gesetzesrevision namentlich auch Punkte, die in den letzten Jahren etwa beim Historischen Museum oder beim Kunstmuseum zu teils heftigen Diskussionen Anlass gegeben hatten. Seine fünf Museen lässt sich der Kanton Basel-Stadt pro Jahr nahezu 50 Millionen Franken kosten.
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