Das Basler Strafgericht hat am Montag einen Angehörigen der Kantonspolizei Basel-Stadt wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Er hatte mit einem Faustschlag einen Jugendlichen verletzt.
Als ausgebildeter Polizist mit jahrelanger Erfahrung hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass ein Faustschlag ins Auge gefährlich sein könne, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt warf dem 54-jährigen Polizisten vor, einem 17-Jährigen bei einer Kontrolle im August 2016 auf der Polizeiwoche Clara einen heftigen Schlag ins Gesicht verpasst und somit Amtsmissbrauch begangen zu haben. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Das Gericht verhängte stattdessen eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der damals angetrunkene Jugendliche erlitt vom Schlag des Polizisten unter anderem einen Knochenbruch an der Innenwand der rechten Augenhöhle und am Stirnknochen. Er musste vier Tage im Spital verbringen.
Der beschuldigte Polizist, der seit 31 Jahren für die Kantonspolizei Basel-Stadt im Dienst ist, wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Er habe den Jugendlichen nur weggestossen, worauf dieser gestürzt sei, sagte er. Das Opfer tauchte trotz Entscheid der Gerichtspräsidentin auf Vorführung nicht am Prozess auf.
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