Regierungsrat BS Basler Regierung für Gebührenerlass bei Einbürgerungen

yedu, sda

6.9.2022 - 15:52

Derzeit zahlen erwachsene Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahren für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts kantonale Gebühren in der Höhe von 600 Franken. Hinzu kommen kommunale Gebühren. (Symbolbild)
Derzeit zahlen erwachsene Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahren für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts kantonale Gebühren in der Höhe von 600 Franken. Hinzu kommen kommunale Gebühren. (Symbolbild)
Keystone

Die Basler Regierung steht einem Erlass der Einbürgerungsgebühren für erwachsene Ausländerinnen und Ausländer zwischen 19 und 25 Jahren grundsätzlich positiv gegenüber. Sie will sich eine SP-Motion für eine Befreiung der Kosten aber nur als weniger verbindlichen Anzug überweisen lassen.

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Die Motion für die Streichung der Kantons- und Gemeindegebühren war im Juni vom Grossen Rat mit 65 zu 24 Stimmen bei 5 Enthaltungen an die Regierung überwiesen worden. Die Motion äussere sich nicht über die heute geltenden einschränkenden Kriterien der erstmaligen Gesuchseinreichung und der Geburt in der Schweiz, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Die Regierung unterstütze die Stossrichtung der Motion inhaltlich, sagte ein Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Anfrage. Die Forderungen sollten aber nicht wortwörtlich umgesetzt werden, weshalb die Exekutive eine Überweisung als Anzug beantrage.

Derzeit zahlen erwachsene Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahren kantonale Gebühren in der Höhe von 600 Franken. Hinzu kommen in der Stadt Basel kommunale Gebühren von 700 Franken (in Riehen sind es 1250 Franken) und ein Bundesbeitrag von 100 Franken.