Die Basler Regierung will die zweite Wohnschutzinitiative des Basler Mieterverbands als rechtlich unzulässig erklären lassen. Das Anliegen, alle Baubewilligungen zu sistieren, bis die ursprüngliche Wohnschutzinitiative umgesetzt ist, sei nicht mit höherem Recht vereinbar, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Begründung.
Die zweite Wohnschutzinitiative «Ja zur Rettung des Basler Wohnschutzes» verlangt, dass die Baubewilligungsverfahren für Sanierungen, Umbauten, Abbrüchen und Zweckentfremdungen von Mehrfamilienhäusern mit wenigen Ausnahmen sistiert werden, bis die Forderungen der ersten Initiative verbindlich umgesetzt sind. Die Initiative des Basler Mieterverbands ist im Oktober 2019 mit 3’000 Unterschriften zustande gekommen.
Eine solche Forderung hält die Basler Regierung aber für rechtlich unzulässig. Bedingung für Übergangsbestimmungen dieser Art wäre, dass der Grosse Rat die von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen des Wohnraumfördergesetzes rechtskräftig beschlossen hätte, heisst es in der Medienmitteilung.
Das Parlament hat aber noch keinen Beschluss gefasst. Die Vorbehandlungen in zwei Grossratskommissionen ziehen sich in die Länge.
Die Regierung ist der Auffassung, dass die Forderung der Initiative nicht nur das Legalitätsprinzip verletzet, sondern auch dem Willkürverbot nicht standhält. Sie stelle eine unverhältnismässige Einschränkung der Eigentumsgarantie für die betroffenen Hausbesitzer dar.
Die erste Wohnschutzinitiative mit dem Titel «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung – Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien» war zusammen mit drei weiteren Mieterinitiativen am 10. Juni 2018 an der Urne überraschend deutlich angenommen worden. Die von der Regierung im Dezember 2018 vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz von bestehendem preisgünstigem Wohnraum wurden von Mieterschutzkreisen und im linken politischen Lager aber als halbherzig kritisiert.
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