Museen Basler Regierung legt revidiertes Museumsgesetz zur Genehmigung vor

SDA

23.6.2020 - 15:07

Rot leuchtete es nur an der «Night of Light von Montag: Das Kunstmuseum ist eines der fünf staatlichen Museen Basels, die mit dem neuen Museumsgesetz mehr finanzielle Flexibilität erhalten sollen.
Rot leuchtete es nur an der «Night of Light von Montag: Das Kunstmuseum ist eines der fünf staatlichen Museen Basels, die mit dem neuen Museumsgesetz mehr finanzielle Flexibilität erhalten sollen.
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das revidierte Basler Museumsgesetz will den fünf staatlichen Museen des Kantons mehr finanzielle Flexibilität und Planungssicherheit zugestehen. Am Dienstag hat die Regierung die Gesetzesvorlage dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet.

Die staatlichen Museen sollen ihr Ausstellungsprogramm künftig autonomer und vor allem über einen längeren Zeitplan hinaus planen können. Das revidierte Gesetz will das komplizierte Bonus-Malus-Einjahressystem durch ein Vierjahres-Globalbudget ersetzen. Damit erfülle der Kanton den Wunsch der Museen nach mehr Selbstständigkeit in der mittelfristigen Planung, heisst es in einer Medienmitteilung der Regierung vom Dienstag.

Das Antikenmuseum, das Historisches Museum, das Kunstmuseum, das Museum der Kulturen und das Naturhistorisches Museum sollen aber Dienststellen des Präsidialdepartements bleiben. Das Gesetz nimmt somit immer wieder geäusserte Wünsche nach einer Auslagerung der Ausstellungshäuser nicht auf.

Entflechtung der Zuständigkeiten

Das revidierte Gesetz entflechtet auch die Zuständigkeiten des Präsidialdepartements, des Grossen Rats und der entsprechenden Museumskommissionen, die verschiedene Oberaufsichts- und Verantwortungsbereiche abdecken müssen. Konkret sollen Mitglieder des Parlaments oder der Regierung nicht mehr in eine der Museumskommissionen gewählt werden können, die für museumsinterne Anliegen wie etwa Neuankäufe zuständig sind.

Das neue Gesetz gewährt den Museen schliesslich die Möglichkeit, bei den Sammlungspräsentationen auf Eintrittsgelder zu verzichten. Der Eintritt in Sonderausstellungen muss aber nach wie vor zwingend etwas kosten.

Die Teilrevision des Museumsgesetzes hat eine breite Vernehmlassung hinter sich. Diese habe bestätigt, dass es der richtige Weg sei, die Aufgaben und Kompetenzen der Führung und Aufsicht der kantonalen Museen zu entflechten, schreibt die Regierung.

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