MCH GroupBasler Regierung macht bei allfälliger Kapitalerhöhung nicht mit
SDA
3.6.2020 - 13:44
Bei der Messebetreiberin MCH Group möchte der Kanton Basel-Stadt bei einer allfälligen Kapitalerhöhung nicht mitziehen. Der Regierungsrat habe zu Handen des Grossen Rats beantragt, auf eine Ausübung der Stimmrechte zu verzichten, teilte die MCH Gruppe am Mittwoch mit.
Mit diesem Verzicht wäre sichergestellt, dass ein neuer Investor auf einen signifikanten Minderheitsanteil kommen könne, auch wenn alle anderen Aktionäre ausser den öffentlich-rechtlichen Körperschaften ihre Bezugsrechte ausüben würden, so die Begründung der Basler Regierung.
Die Exekutive lässt sich allerdings noch ein Hintertürchen offen. Man könnte der Transaktion zustimmen, wenn der neue Investor dafür garantiere, dass die rentablen Messen und Kongresse in Basel und Zürich weiterhin durchgeführt würden.
Die Messeveranstalterin MCH ist nicht erst seit der Absage oder Verschiebung mehrerer Messen wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten. Nach dem Ende für die Uhren- und Schmuckmesse Baselworld wegen dem Abzug namhafter Uhrenhersteller befindet sich das Unternehmen auf der Suche nach neuen Investoren.
Bereits im Januar hatte das Unternehmen angekündigt, dass eine Kapitalerhöhung verbunden mit strukturellen Veränderungen geprüft werde. Das Unternehmen befindet sich zu 49 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand. 51 Prozent der Aktien werden an der Börse gehandelt.
Kanton will Sperrminorität behalten
Der Kanton Basel-Stadt will gemäss der heutigen Mitteilung der MCH Group auch nach einer möglichen Kapitalerhöhung gemeinsam mit weiteren Aktionären der öffentlichen Hand über eine Sperrminorität von mindestens einem Drittel verfügen. Das erklärte Ziel ist die Durchführung von Messen, Kongressen und weiteren Veranstaltungen in den beiden Städten.
Um eine solche Mindestbeteiligung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Anschluss an eine Kapitalerhöhung ohne Ausübung der Bezugsrechte wieder herzustellen und die Bilanz der MCH Group nachhaltig zu stärken, fasst der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Umwandlung des nachrangigen, zinslosen Darlehens in der Höhe 30 Millionen Franken in Aktienkapital ins Auge.
Weiter beantragt der Regierungsrat eine Verkleinerung des Verwaltungsrats und die Aufhebung der Vinkulierungsbestimmung, wonach lediglich öffentlich-rechtliche Körperschaften mehr als 5 Prozent der Stimmrechte ausüben dürfen. Vorgesehen sind drei Sitze für den neuen Investor, drei Sitze für die öffentlichen Hände und, je nach endgültiger Grösse des Gremiums, ein bis drei Sitze für weitere Mitglieder.
Die MCH Gruppe treibt die Verhandlungen mit potentiellen Investoren gemäss den Angaben «intensiv voran». Der Ausgang der Verhandlungen sei derzeit allerdings noch offen.
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